Vielerorts ist Euer Hund in der Manche auch am Strand ein gern gesehener Gast. Auch wenn es in den Sommermonaten auch zu Verboten und Einschränkungen kommen kann – an viel Orten kann Euer Hund in der Manche an einem abgelegenen Ort flitzen und darf Hund sein. Bitte verhaltet Euch rücksichtsvoll, damit wir noch viele Jahre dieses Hundeparadies genießen können.
Die Manche ist sicherlich das hundefreundlichste Département, was die Strände angeht. Noch! Bitte helft mit, damit es so bleibt.
Dazu gehört das Aufsammeln des Hundekots, den Ihr bitte nicht im Tütchen am Strandaufgang liegen lasst, sondern im Ferienhaus entsorgt, wenn keine Mülleimer
vorhanden sind. Auch im fremden Hausmüll, den Sammelstellen für Strandgut oder in Altglascontainern hat der gefüllte Beutel nichts zu suchen.
Bitte bedenkt zudem, dass überall in der Manche streng geschützte Seeregenpfeifer brüten. Die Brutzeit geht von Anfang Mai bis Ende Juli. Regenpfeifer brüten auf dem lockeren Sand, zwischen den Steinen und man sieht sie wirklich extrem schlecht. In diesem Bereich sollten Eure Hunde grundsätzlich an der Leine gehalten werden. Nutzt bitte zum Gassigehen den nassen Sand, wo keine Vögel brüten und haltet die Hunde an der Leine.
Generell sollten Eure Hunde keine Menschen belästigen und keine Vögel oder andere Wildtiere jagen.
Legende:
Grün = ohne Beschränkung
Gold = In der Saison nur zu bestimmten Zeiten erlaubt
Rot = in der Saison verboten
Schwarz = ganzjährig verboten
Achtung: Noch nicht auf das Jahr 2025 aktualisiert!
In der Liste sind die die Orte von Süd nach Nord auf der Westseite sortiert und von Nord nach Süd auf der Ostseite. Überprüft und aktualisiert Frühjahr 2022. Ergänzt/erweitert 2023.
50530: Genêts: Plage du Bec d'Andaine; noch keine Einschränkungen. Es brüten jedoch in den Dünen und am Rand des Strands viele Seeregenpfeifer! Kostenpflichtiger Parkplatz, Restaurant. Toller Blick über die Bucht des Mont-Saint-Michel. ( Verifiziert 2025)
50530 Dragey Ronthon: Neu seit 2023: Am Hauptstrand sind vom 15. Juni bis 15. September keine Hunde mehr erlaubt! Auch die Strandbar wechselte mehrfach den Betreiber und erstrahlt seit 2024 in neuem Glanz. Nach Berichten von Urlaubern wurde im Sommer 2024 das Hundeverbot am Strand aber eher nicht beachtet. Wer mit dem Wohnmobil unterwegs: der private Stellplatz in den Dünen (etwas südlich) ist eine echte Alternative! ( Verifiziert 2025)
50530 Saint Jean Le Thomas: Vom 15. Juni bis 15. September Hunde an allen Stränden verboten. Auf den Straßen und bei den Badekabinen sind Hunde an der Leine zu führen. Der Hundekot ist zwingend aufzuheben und zu entsorgen. ( Verifiziert 2025)
50530 Champeaux: ganzjährig erlaubt, keine Verordnung. (Verifiziert 2025)
50740 Carolles: Vom 1.9. bis 30.6. erlaubt, im Juli und August verboten. (Verifiziert 2025)
50610 Jullouville: vom 01.09. bis 30.06. erlaubt. Vom 1.7. bis 31.8. an allen Stränden verboten. Assistenzhunde, Blindenhunde und Rettungshunde sind vom Verbot ausgenommen. (neue Verordnung vom Sommer 2024; (Verifiziert 2025)
50380 Saint-Pair-sur-Mer: Vom 15. September bis 15. Juni erlaubt; vom 15. Juni bis 15. September auf der oberen Strandbefestigung erlaubt. Blinden- und Assistenzhunde sind von der Verordnung ausgenommen. (Verifiziert 2025)
50400 Granville: Vom 16.9. bis 14.6. an folgenden Stränden erlaubt: La Greve du Nord, plages d'Hacqueville, du Fourneau und de St-Nicolas. Vom 15.6. bis 15. 9. sind Hunde an diesen Stränden verboten.
Das ganze Jahr über ist das Ausführen und Baden von Hunden am Strand von Plat Gousset sowie auf der Promenade von Plat Gousset und Auguste Bluysen strikt verboten. Da die Promenade du Plat Gousset auf der Route des GR 233 liegt, wird für Wanderer mit Hunden eine alternative Route ausgeschildert. (Verifiziert 2025)
50350 Donneville-les-Bains: Es gibt eine neue Verordnung, demnach sind Hunde zwischen der Cale Süd (Felsen) und der Cale Nord nur noch vom 1. Mai bis 30. September verboten, die restliche Zeit gilt Leinenpflicht. Auf die Strandpromenade, in Parks und Grünanlagen dürfen die Hunde ganzjährig nicht. Hundekot ist zwingend mitzunehmen. (Verifiziert 2025)
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50290 Bréville-sur-Mer: Vom 1.9. bis 30.6. erlaubt Vom 1.7. bis 31. 8 vor 10 Uhr und nach 18.30 Uhr erlaubt. (Seite der Touristinfo Granville Verifiziert 2025). Achtung: In den Dünen von Breville leben Aspisvipern, es werden jedes Jahr beim Steinbruch Hunde gebissen!
50290 Coudeville-sur-Mer: Vom 16.9. bis 14.6. erlaubt; vom 15. 6 bis 15. 9 nicht erlaubt. Leinenpflicht (Info der Touristinfo Granville). (Verifiziert 2025)
50290 Bréhal: Vom 16.9. bis 14.6. erlaubt, vom 15. Juni bis 15. September verboten. Pavillon Bleu. (Verordnung von 2020; Verifiziert 2025)
50290 Bricqueville-sur-Mer: Vom 1. Juni bis 30. September verboten. In den Dünen Leinenpflicht wegen der Schafe. (Neue Verordnung vom März 2025)
50660 Lingreville: Hunde am Strand erlaubt (Webseite der neuen Commune Tourneville-sur-Mer, verfiziert 2025) Leinenpflicht!. Achtung: In den Kieferwäldern südlich der kleinen Gemeinde Lingreville-Plage sind Pinienprozessionsschwärmer unterwegs! (Mai 2019)
50660 Annoville: Hunde erlaubt, Leinenpflicht. Webseite der neuen Commune Tourneville-sur-Mer, verfiziert 2025. ***
50590 Hauteville sur Mer: Vom 15. Juni bis 15. September am Hauptstrand Hunde nicht erlaubt (Urlauber-Info 2018 & Info der Touristeninfro Coutances 2021; Verifiziert 2025). Das Gemeindegebiet am Strand ist stark vom Pinienprozessionsspinner betroffen.
50590 Montmartin sur Mer: Auf der Landzunge am Havre von Regnéville Hunde erlaubt. Allerdings ist die Zufahrt dorthin gesperrt, man muss auf dem vorderen Parkplatz parken.
Verifiziert 2023.
50590 Regneville-sur-Mer: Im gesamten Havre von Regneville gilt seit Sommer 2024 Leinenpflicht. Strand nur bei Ebbe. Achtung: Es gibt Robben im Havre, und
Pinienprozessionsspinner im Gemeindegebiet. Verifiziert 2025.
50230 Agon-Coutainville: Vom 1. Juli bis 31. August zwischen der Ecole de Voile (Segelschule) und La Poulette (Altes Strandhüttchven an der Grenze zu Blainville) nicht erlaubt. Das entspricht dem bebauten Gebiet an der Strandpromenade. Ihr könnt aber zur Pointe d'Agon ausweichen (FKK Strand). Sandstrand. Im Havre von Regneville herrscht Leinenpflicht. Vereinzeltes Auftreten von Pinienprozessionsspinnern. Verifiziert 2025
50560 Blainville sur Mer: Keine Einschränkungen bekannt. Verifiziert 2025. Sandstrand.
50560 Gouville-sur-Mer: Hunde am Strand erlaubt; Leinenpflicht (ein 2018 ausgesprochenes Verbot wurde stillschweigend wieder kassiert). Infos laut der Homepage der Gemeinde. Sandstrand, bewachter Badestrand vom 1. Juli bis 31. August. In der Badezone sind Hunde nicht erlaubt! Handystrand für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Strandbars. Sandstrand. Verifiziert 2025
50560 Anneville-sur-Mer: Vom 15. Juni bis 15. September Hunde nicht erlaubt (Schild an der Plage), allerdings gehört Anneville mittlerweile zu Gouville, sodass die dortigen
Regeln greifen, also Hunde auch im Sommer erlaubt sind. Das Schild steht aber noch da. Relativ naturbelassener Sandstrand. Verifiziert 2025.
50560 Gefosses: Hunde ganzjährig am Strand erlaubt, Sandstrand. Verifiziert 2025
50770 Pirou: Leinenpflicht. Kotbeutelspender vorhanden, Sandstrand und Strandpromenade (Verifiziert 2025)
50710 Créances: Leinenpflicht, weitläufiger Sandstrand bis in den Havre (Schild am Strand; Verifiziert 2025)
50430 Saint Germain sur Ay-Plage: Leinenpflicht. Kotbeutelspender vorhanden, Sandstrand (Sommer 2023). Achtung: Auch im Havre zwischen Bourg und Plage sind Hunde wegen der Bodenbrüter und der Schafe zwingend an der Leine zu führen. Verordnung von 2024, verifiziert 2025.
50430 Bretteville sur Ay: Vom 1. Juli bis 31. August Leinenpflicht; Sandstrand. Verkehr durch Strandsegler und Traber (Gemeinderatsbeschluss vom 13. Juli 2017, verifiziert 2025)
50250 Glatigny: Vom 15. Juni bis 15. September nicht erlaubt, die Schilder wurden aber entfernt. In der restlichen Zeit dürfen abrufbare Hunde auch frei laufen. Sandstrand (verifiziert 2025)
50250 Surville: Vom 15. Juni bis 15. September nicht erlaubt, das Schild wurde entfernt. In der restlichen Zeit dürfen abrufbare Hunde auch frei laufen. Sandstrand, Verkehr durch Traber möglich. (Juni 2019; verifiziert 2025)
50580 St. Remy de Landes: Vom 15. Juni bis 15. September nicht erlaubt, das Schild wurde entfernt. In der restlichen Zeit dürfen abrufbare Hunde auch frei laufen. Sandstrand, Verkehr durch Traber möglich. (Juni 2019, verifiziert 2025)
50580 Denneville Leinenpflicht, Sandstrand. An zwei Strandzugängen hängen Schilder, die den Zugang vom 15. Juni bis 15. September nur vor 9 und nach 19 Uhr gestatten. (Verifiziert 2025)
50580 St. Lo D‘Ourville: Vom 1. Juli bis 31. August nur vor 9.30 Uhr und nach 19.30 Uhr; außerhalb dieser Periode Leinenpflicht, Sandstrand (Verifiziert 2025)
50580 Portbail: Am bewachten Badestrand in Portbail-Plage vom 1. Juli bis 31. August nicht erlaubt, außerhalb dieser Zone Leinenpflicht, Sandstrand. Es gibt eine neue Verordnung, die auf allen Stränden der Gesamtgemeinde den Zugang vom 1. Juli bis 31. August nur noch vor 9 und nach 19 Uhr gestattet. Diese hängt am Wachposten von Portbail-Plage im Glaskasten. Ein neues Schild wurde angebracht, auf dem steht wie in Denneville: Vom 15. Juni bis 15. September nur vor 9 und nach 19 Uhr. (Verifiziert Sommer 2025).
50270 Saint-Georges-de-la-Rivière: Vom 1. Juni bis 31. August auf dem Strandabschnitt zwischen den Straßen Rue Marquand und la Chauseee nur vor 7 Uhr und nach 19 Uhr; außerhalb dieser Zone Leinenpflicht (verifiziert 2025)
50270 Barneville-Carteret: vom 1. Juli bis 31. August an allen Stränden verboten, auch an dem an der alten Kirche unterhalb des Caps! (Hier kann man aber rechts rum laufen und ist sofort auf dem Gemeindegebiet von Hatainville). Sandstrand. Verifiziert 2025
50270 Les Moitiers-d'Allonne, Plage Hattainville: Leinenpflicht, Sandstrand (Verifiziert 2025).
50270 Baubigny: Hunde erlaubt (kein Schild vorhanden).
50270 Surtainville: vom 15. Juni bis 15. September nur vor 10 und nach 19 Uhr. Verifiziert 2024.
50340 Le Rozel: Vom 1. Juli bis 31. August Leinenpflicht (Info der Gemeinde Sommer 2016)
50340 Les Pieux: Vom 1. Juli bis 31. August am Strand Sciotot nicht erlaubt (Info der Gemeinde Sommer 2016)
50430 Siouville-Hague (Dielette), Plage du Platè: Unterhalb der D4 beim zwischen Siouville-Hague und Port Diélette. Keine Einschränkungen bekannt.
50340 Siouville-Hague: Vom 1. Juli bis 15. September nur vor 9 Uhr und nach 19 Uhr. Leinenpflicht (Info der Gemeinde Sommer 2016)
50440 Vasteville:(Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr.Arrete vom 18. August 2023, verifiziert 2025.
50440 Biville (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Arrete vom 18. August 2023, verifiziert 2025.
50440 Vauville (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Arrete vom 18. August 2023, verifiziert 2025. Achtung: Im angrenzenden Naturschutzgebiet sind Hunde das ganze Jahr über strikt verboten!
50440 Beaumont-Hague: (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Arrete vom 18. August 2023, verifiziert 2025.
50440 Herqueville (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Arrete vom 18. August 2023, verifiziert 2025.
50440 Jobourg (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten (also auch auf dem Küstenwanderweg) der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr.Arrete vom 18. August 2023, verifiziert 2025.
50440 Baie d'Ècalgrain: (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Arrete vom 18. August 2023, verifiziert 2025.
50440 Auderville: (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Agglo La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Arrete vom 18. August 2023, verifiziert 2025.
50440 St. Germain des Vaux: Kein Sand- sondern Kieselstrand. (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Arrete vom 18. August 2023, verifiziert 2025.
50440 Omonville-La-Petite: (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Arrete vom 18. August 2023, verifiziert 2025.
50440 Digulleville: (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Arrete vom 18. August 2023, verifiziert 2025.
50440 Omonville-la-Rogue: (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Arrete vom 18. August 2023, verifiziert 2025.
50440 Eculleville: (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Arrete vom 18. August 2023, verifiziert 2025.
50440 Gréville-Hague: (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Arrete vom 18. August 2023, verifiziert 2025.
50460 Urville-Nacqueville: (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Arrete vom 18. August 2023, verifiziert 2025.
50460 Querqueville: Verboten vom 1.April bis 30. September. Außerhalb dieser Periode erlaubt (Info der Gemeinde Sommer 2016). Handystrand für Menschen mit eingeschränkter Mobilität
50110 Tourlaville/Colligon: Leinenpflicht (Info der Gemeinde Sommer 2016). Vom 1. Juli bis 31. August mittlerweile (2023) verboten. Bewachter Badestrand, Handystrand (für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
50110 Bretteville: Vor 9 Uhr und nach 19 Uhr erlaubt, Leinenpflicht (Info der Gemeinde Sommer 2016)
50840 Fermanville: Leinenpflicht (Arrete der Gemeinde Juli 2018), zum Teil Kiesstrand.
50330 Vicq-sur-mer: Leinenpflicht (Info der Gemeinde Sommer 2016)
50330 Réthoville: Leinenpflicht (Info der Gemeinde Sommer 2016)
50760 Gatteville-le-phare: Leinenpflicht (Info der Gemeinde Sommer 2016)
50760 Barfleur: Im gesamten öffentlichen Raum der Gemeinde besteht Leinenpflicht, an den Stränden jedoch nur vom 1. Juni bis 30. September (Arrêté vom August 2023, verifiziert 2025)
50760 Montfarville: Leinenpflicht (Info der Gemeinde Sommer 2016)
50760 Reville: Vom 1. Juli bis 31. August verboten (Info der Gemeinde Sommer 2016)
50550 Saint-Vaast-la-hougue: Vom 1. Juli bis 31. August verboten (Info der Gemeinde Sommer 2016)
50630 Aumeville-lestre: Leinenpflicht (Info der Gemeinde Sommer 2016)
50310 Quinéville: Leinenpflicht (Info der Gemeinde Sommer 2016)
50310 Saint-Marcouf: Leinenpflicht (Info der Gemeinde Sommer 2016); vor 9 und nach 19 Uhr auch Freilauf möglich (Urlauberinfo, Juli 2018)
50480 Ravenoville: Plage des Dunes; Erlaubt laut Touristinfo Saint-Mère-Église (2022) Sandstrand
50480 Foucarville: erlaubt (Info der Gemeinde Sommer 2016); Sandstrand
50480 Saint-Martin-de-Varreville: Plage de Koufra; Erlaubt laut Touristinfo Saint-Mère-Église (2022); Sandstrand
50480 Audouville-la-Hubert: Plage de la Brèche; Erlaubt laut Touristinfo Saint-Mère-Église (2022); Sandstrand
50480 Sainte-Marie-du-Mont/Utah Beach: Erlaubt (Schild Sommer 2017), Verkehr durch Traber. Sandstrand
Aktualisiert und überarbeitet Frühjahr 2022.
Alle Angaben wurden gewissenhaft recherchiert, unterliegen aber einer ständigen Änderung durch die Gemeinden.
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