Vielerorts ist Euer Hund in der Manche auch am Strand ein gern gesehener Gast. Auch wenn es in den Sommermonaten auch zu Verboten und Einschränkungen kommen kann – an viel Orten kann Euer Hund in der Manche an einem abgelegenen Ort flitzen und darf Hund sein. Bitte verhaltet Euch rücksichtsvoll, damit wir noch viele Jahre dieses Hundeparadies genießen können.

Die Manche ist sicherlich das hundefreundlichste Département in ganz Frankreich, was die Strände angeht. Noch! Bitte helft mit, damit es so bleibt.
Dazu gehört das Aufsammeln des Hundekots, den Ihr bitte nicht im Tütchen am Strandaufgang liegen lasst, sondern im Ferienhaus entsorgt, wenn keine Mülleimer
vorhanden sind. Auch im fremden Hausmüll, den Sammelstellen für Strandgut oder in Altglascontainern hat der gefüllte Beutel nichts zu suchen.
Bitte bedenkt zudem, dass überall in der Manche streng geschützte Seeregenpfeifer brüten. Die Brutzeit geht von Anfang Mai bis Ende Juli. Regenpfeifer brüten auf dem lockeren Sand, zwischen den Steinen und man sieht sie wirklich extrem schlecht. In diesem Bereich sollten Eure Hunde grundsätzlich an der Leine gehalten werden. Nutzt bitte zum Gassigehen den nassen Sand, wo keine Vögel brüten und haltet die Hunde an der Leine.
Generell sollten Eure Hunde keine Menschen belästigen und keine Vögel oder andere Wildtiere jagen.
Legende:
Grün = ohne Beschränkung
Gold = In der Saison nur zu bestimmten Zeiten erlaubt
Orange: In der Saison mit Einschränkungen, bestimmte Strände sind komplett für Hunde gesperrt
Rot = in der Saison verboten
Schwarz = ganzjährig verboten
In der Liste sind die die Orte von Süd nach Nord auf der Westseite sortiert und von Nord nach Süd auf der Ostseite.
50530: Genêts: Plage du Bec d'Andaine; noch keine Einschränkungen. Es brüten jedoch in den Dünen und am Rand des Strands viele Seeregenpfeifer! Kiefern vom Pinienprozessionsspinner befallen. Kostenpflichtiger Parkplatz, Restaurant. Toller Blick über die Bucht des Mont-Saint-Michel. (Verifiziert 2025)***
50530 Dragey Ronthon: Am Hauptstrand sind vom 15. Juni bis 15. September keine Hunde erlaubt! Wer mit dem Wohnmobil unterwegs ist: der private Stellplatz in den Dünen (etwas südlich) ist eine echte Alternative! ( Verifiziert 2026)
50530 Saint Jean Le Thomas: Vom 15. Juni bis 15. September sind Hunde an den beiden Stränden Pignochet und Saint-Michel komplett verboten. In allen Bereichen der Gemeinde sind Hunde an der Leine zu führen und ist der Kot aufzusammeln. ( Verifiziert 2026)
50530 Champeaux: ganzjährig erlaubt, bislang keine Verordnung. (Verifiziert 2026, Mail der Gemeinde)
50740 Carolles: Vom 1.9. bis 30.6. erlaubt, im Juli und August verboten. (Verifiziert 2026, Tourisme Granville).
50610 Jullouville: vom 01.09. bis 30.06. erlaubt. Vom 1.7. bis 31.8. an allen Stränden verboten. (Verifiziert 2026). Im gesamten Gemeindegebiet, inklusive der Strände, sind Hunde ganzjährig an der Leine zu führen, der Hundekot ist aufzusammeln. (Arrête Februar 2026)
50380 Saint-Pair-sur-Mer: Vom 15. September bis 15. Juni erlaubt; vom 15. Juni bis 15. September auf den Stränden und auf dem unteren Damm verboten. Auf den oberen Deich beim Casino und an Kairon-Plage sind sie erlaubt, sofern sie an der Leine geführt und die Hinterlassenschaften eingesammelt werden. Sie sind vom 15. Juni bis 15. September vor 10 Uhr und nach 20 Uhr auf dem linken Teil der Küste, zwischen dem Rocher de Saint-Gaud und dem Thar (Fluss) erlaubt. Auch hier gilt Leinenpflicht und der Hundekot muss eingesammelt werden.(Arrêté vom 25. Juni 2026)
50400 Granville: Vom 16.9. bis 14.6. an allen Stränden erlaubt. (Verifiziert 2026, Office de Tourisme Granville)
50350 Donville-les-Bains: An der Plage du Lude, zwischen der Cale Süd (Felsen) und der Cale Nord sind Hunde vom 1. Mai bis 30. September nur auf dem niederen Damm an der Leine erlaubt. Vom 1. Oktober bis 30. April dürfen sie auf den niederen und unteren Damm an der Leine, am Strand auch im Freilauf. (Verordnung vom April 2023, abgerufen 7/2026)
50290 Bréville-sur-Mer: Vom 1.9. bis 30.6. erlaubt Vom 1.7. bis 31. 8 vor 10 Uhr und nach 18.30 Uhr erlaubt. (Seite der Touristinfo Granville Verifiziert 2026). Sandstrand. Achtung: In den Dünen von Bréville leben Aspisvipern, es werden jedes Jahr beim Steinbruch Hunde gebissen!
50290 Coudeville-sur-Mer: Vom 1. Juli bis 31. August nur vor 10 Uhr und nach 18.30 Uhr, Rest des Jahres ohne Beschränkung. Leinenpflicht. (Arrêté von 2023, abgerufen 72026))
50290 Bréhal: Vom 16.9. bis 14.6. erlaubt, vom 15. Juni bis 15. September verboten. Pavillon Bleu. (Verordnung von 2020; Verifiziert 2026)
50290 Bricqueville-sur-Mer: Vom 1. Juni bis 30. September verboten. In den Dünen Leinenpflicht wegen der Schafe. (Verifiziert 7/2026)
50660 Lingreville: Hunde am Strand erlaubt Arrêté der Commune Tourneville-sur-Mer 2024, verfiziert 2026. Leinenpflicht!. Achtung: In den Kieferwäldern südlich der kleinen Gemeinde Lingreville-Plage sind Pinienprozessionsschwärmer unterwegs!
50660 Annoville: Hunde erlaubt, Leinenpflicht. Arrêté der Commune Tourneville-sur-Mer 2024, verfiziert 2026.
50590 Hauteville sur Mer: Vom 15. Juni bis 15. September am gesamten Strand der Gemeinde und auf der Promenade Louis Cirée nicht erlaubt (Arrêté 2024, abgerufen 7/2026). Das Gemeindegebiet am Strand ist stark vom Pinienprozessionsspinner betroffen.
50590 Montmartin sur Mer: Hunde ganzjährig erlaubt, allerdings gilt Leinenpflicht. Verifiziert 2026.
50590 Regneville-sur-Mer: Im gesamten Havre von Regneville gilt seit Sommer 2024 ganzjährig Leinenpflicht. Strand nur bei Ebbe. Achtung: Es gibt Robben im Havre, und
Pinienprozessionsspinner im Gemeindegebiet. Verifiziert 2026.
50230 Agon-Coutainville: Vom 1. Juli bis 31. August zwischen der Ecole de Voile (Segelschule) und La Poulette (Altes Strandhüttchen an der Grenze zu Blainville) nicht erlaubt. Das entspricht dem bebauten Gebiet an der Strandpromenade. Ihr könnt aber zur Pointe d'Agon ausweichen (FKK Strand). Sandstrand. Im Havre von Regneville herrscht Leinenpflicht. (vorsicht: Seehunde unterwegs) Auftreten von Pinienprozessionsspinnern. Verifiziert 2026.
50560 Blainville sur Mer: Keine Einschränkungen bekannt. Verifiziert 2025. Sandstrand. Achtung: Brutgebiet von Seeregenpfeifern, Hunde daher bitte von April bis Juli an der Leine halten.
50560 Gouville-sur-Mer: Hunde am Strand erlaubt; Leinenpflicht Infos laut der Homepage der Gemeinde. Sandstrand, bewachter Badestrand vom 1. Juli bis 31. August. In der Badezone sind Hunde nicht erlaubt! Handystrand für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Strandbars. Sandstrand. Verifiziert 2026
50560 Anneville-sur-Mer: Hunde an der Leine erlaubt, zum Teil stehen noch die alten Schilder. Relativ naturbelassener Sandstrand. Verifiziert 2026.
50560 Gefosses: Hunde ganzjährig am Strand erlaubt, Sandstrand. Verifiziert 2026
50770 Pirou: An allen Stränden der Gemeinde erlaubt. Leinenpflicht. Kotbeutelspender vorhanden, Sandstrand und Strandpromenade (Verifiziert 2026 cocm-Tourisme)
50710 Créances: Leinenpflicht, weitläufiger Sandstrand bis in den Havre (Schild am Strand; Verifiziert 2026, cocm-Tourisme)
50430 Saint Germain sur Ay-Plage: Leinenpflicht. Kotbeutelspender vorhanden, Sandstrand. Achtung: Auch im Havre zwischen Bourg und Plage sind Hunde wegen der Bodenbrüter und der Schafe zwingend an der Leine zu führen. Verordnung von 2024, verifiziert 2026.
50430 Bretteville sur Ay: Vom 1. Juli bis 31. August Leinenpflicht; Sandstrand. Verkehr durch Strandsegler und Traber (Gemeinderatsbeschluss vom 13. Juli 2017, verifiziert 2026)
50250 Glatigny: Vom 15. Juni bis 15. September nicht erlaubt! Restliche Zeit müssen Hunde im Freilauf gut abrufbar sein. Das Streunen lassen von Hunden ist verboten. Sandstrand (verifiziert 2026)
50250 Surville: Vom 15. Juni bis 15. September nicht erlaubt. Die restliche Zeit müssen Hunde zuverlässig abrufbar sein, wenn sie frei laufen. Das Streunen lassen von Hunden ist verboten. Sandstrand (verifiziert 2026) Verkehr durch Traber möglich.
50580 St. Remy de Landes: Vom 15. Juni bis 15. September nicht erlaubt. Restliche Zeit müssen Hunde im Freilauf gut abrufbar sein. Sandstrand (verifiziert 2026) Sandstrand, Verkehr durch Traber möglich.
50580 Denneville Leinenpflicht, Sandstrand. An zwei Strandzugängen hängen Schilder, die den Zugang vom 1. Juli bis 31. August nur vor 9 Uhr und nach 19 Uhr erlaubt, am Hauptstrandzugang vom 15. Juni bis 15. September nur vor 9 und nach 19 Uhr gestatten. (Verifiziert 2025)
50580 St. Lo D‘Ourville/Lindbergh Plage: Vom 1. Juli bis 31. August nur vor 9.30 Uhr und nach 19.30 Uhr; außerhalb dieser Periode Leinenpflicht, Sandstrand (Verifiziert 2026)
50580 Portbail: Am bewachten Badestrand in Portbail-Plage vom 1. Juli bis 31. August von 10 bis 19 Uhr nicht erlaubt, außerhalb dieser Zone Leinenpflicht, Sandstrand. Es gibt eine neue Verordnung, die auf allen Stränden der Gesamtgemeinde den Zugang vom 1. Juli bis 31. August nur noch vor 10 und nach 19 Uhr gestattet. Diese hängt am Wachposten von Portbail-Plage im Glaskasten. (Verifiziert Sommer 2025).
50270 Saint-Georges-de-la-Rivière: Vom 1. Juni bis 31. August auf dem Strandabschnitt zwischen den Straßen Rue Marquand und la Chauseee nur vor 7 Uhr und nach 19 Uhr; außerhalb dieser Zone Leinenpflicht (verifiziert 2025)
50270 Barneville-Carteret: vom 1. Juli bis 31. August an allen Stränden verboten, auch an dem an der alten Kirche unterhalb des Caps! (Hier kann man aber rechts rum laufen und ist sofort auf dem Gemeindegebiet von Hatainville). Sandstrand. Verifiziert 2026
50270 Les Moitiers-d'Allonne, Plage Hattainville: Leinenpflicht in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August zwischen 10 und 19 Uhr, Sandstrand (Arrêté 2026).
50270 Baubigny: Hunde erlaubt, Leinenpflicht. (Info der Gemeinde Juli 2026).
50270 Surtainville: vom 15. Juni bis 15. September nur vor 10 und nach 19 Uhr. Arrête Juni 2026.
50340 Le Rozel: Hunde sind am Strand von Le Rozel erlaubt. Zwischen dem 15. Juni und dem 15. September müssen sie zwischen 10 und 19 Uhr an der Leine geführt werden. (Info Gemeinde 2026)
50340 Les Pieux/Sciotot: Vom 1. Juli bis zum 31. August sind Haustiere zwischen 9 und 19 Uhr auf dem Abschnitt zwischen dem Fort und der Roquette nicht gestattet. (Verifiziert 2026). Südlich von La Roquette keine Einschränkung.
50430 Dielette, Plage du Platè: Unterhalb der D4 beim zwischen Siouville-Hague und Port Diélette. Keine Einschränkungen bekannt.
50340 Siouville-Hague: Vom 1. Juli bis 15. September nur vor 9 Uhr und nach 19 Uhr. Leinenpflicht (Info der Gemeinde Sommer 2026)
50440 Vasteville: (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Zum Teil stehen noch die alten Schilder an den Strandzugängen. Arrêté vom 18. August 2023, abgerufen 2026.
50440 Biville (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Zum Teil stehen noch die alten Schilder an den Strandzugängen. Arrêté vom 18. August 2023, abgerufen 2026.
50440 Vauville (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Zum Teil stehen noch die alten Schilder an den Strandzugängen. Arrêté vom 18. August 2023, abgerufen 2026. Achtung: Im angrenzenden Naturschutzgebiet sind Hunde das ganze Jahr über strikt verboten!
50440 Beaumont-Hague: (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Zum Teil stehen noch die alten Schilder an den Strandzugängen. Arrêté vom 18. August 2023, abgerufen 2026.
50440 Herqueville (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Zum Teil stehen noch die alten Schilder an den Strandzugängen. Arrêté vom 18. August 2023, abgerufen 2026.
50440 Jobourg (Commune La Hague):Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Zum Teil stehen noch die alten Schilder an den Strandzugängen. Arrêté vom 18. August 2023, abgerufen 2026.
50440 Baie d'Ècalgrain: (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Zum Teil stehen noch die alten Schilder an den Strandzugängen. Arrêté vom 18. August 2023, abgerufen 2026.
50440 Auderville: (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Zum Teil stehen noch die alten Schilder an den Strandzugängen. Arrêté vom 18. August 2023, abgerufen 2026.

50440 St. Germain des Vaux: Kein Sand- sondern Kieselstrand. (Commune La Hague):Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Zum Teil stehen noch die alten Schilder an den Strandzugängen. Arrêté vom 18. August 2023, abgerufen 2026.
50440 Omonville-La-Petite: (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Zum Teil stehen noch die alten Schilder an den Strandzugängen. Arrêté vom 18. August 2023, abgerufen 2026.
50440 Digulleville: (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Zum Teil stehen noch die alten Schilder an den Strandzugängen. Arrêté vom 18. August 2023, abgerufen 2026.
50440 Omonville-la-Rogue: (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Zum Teil stehen noch die alten Schilder an den Strandzugängen. Arrêté vom 18. August 2023, abgerufen 2026.
50440 Eculleville: (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Zum Teil stehen noch die alten Schilder an den Strandzugängen. Arrêté vom 18. August 2023, abgerufen 2026.
50440 Gréville-Hague: (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Zum Teil stehen noch die alten Schilder an den Strandzugängen. Arrêté vom 18. August 2023, abgerufen 2026.
50460 Urville-Nacqueville: (Commune La Hague): Auf allen Stränden und an allen Küstenabschnitten der Commune La Hague gilt: Hunde sind ganzjährig erlaubt, vom 15. Juni bis 30. September gilt strikte Leinenpflicht. Hundekot ist zwingend einzusammeln. Für Pferde gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September ein Verbot zwischen 10 und 19 Uhr. Zum Teil stehen noch die alten Schilder an den Strandzugängen. Arrêté vom 18. August 2023, abgerufen 2026.
50460 Querqueville: Verboten vom 1. Juli bis 31. August. Außerhalb dieser Periode erlaubt Webseite der Stadt Cherbourg, abgerufen 2026. Handystrand für Menschen mit eingeschränkter Mobilität
50110 Tourlaville/Colligon: Leinenpflicht, vom 1. Juli bis 31. August verboten. Bewachter Badestrand, Handystrand (für Menschen mit eingeschränkter Mobilität). Webseite der Stadt, verifiziert 2026.
50110 Bretteville/Saire: Vom 15. Juni bis 15. September vor 10 Uhr und nach 20 Uhr erlaubt, Leinenpflicht (Info der Gemeinde Sommer 2026)
50840 Fermanville: Leinenpflicht (Arrêté der Gemeinde Juli 2018, abgerufen Juli 2026), zum Teil Kiesstrand.
50330 Vicq-sur-mer Gouberville, Cosqueville, Néville-sur-Mer und Réthoville: Vom 1. Mai bis zum 15. September: Hunde sind an den Stränden und in den Dünen unter der ausdrücklichen Bedingung erlaubt, dass sie an der Leine geführt werden. Vom 16. September bis zum 30. April: Hunde sind an den Stränden und in den Dünen erlaubt, sofern sie an der Leine geführt werden oder zumindest von einer Person begleitet werden. (Arrêté der Gemeinde von 2017, abgerufen Juli 2026)
50760 Gatteville-le-phare: Hunde am Strand erlaubt, Leinenpflicht. (Info der Gemeinde Juli 2026).
50760 Barfleur: Im gesamten öffentlichen Raum der Gemeinde besteht Leinenpflicht, an den Stränden jedoch nur vom 1. Juni bis 30. September (Arrêté vom August 2023, abgerufen 2026)
50760 Montfarville: Leinenpflicht (Info der Gemeinde Sommer 2016)***
50760 Reville: Hunde an der Leine erlaubt (Info Gemeinde Juli 2026)
50550 Saint-Vaast-la-hougue: Vom 1. April bis 30. September nur vor 9 Uhr und nach 20 Uhr. Auf der Insel Tatihou ganzjährig verboten. (Info der Gemeinde 7/2026)
Quettehou: Hunde ganzjährig erlaubt. Leinenpflicht. (Mitteilung der Gemeinde, Juli 2026)
50630 Aumeville-lestre: Leinenpflicht (Info der Gemeinde Sommer 2016)***
50310 Quinéville: Hunde sind am Strand erlaubt, eine entsprechende Verordnung hängt an den Strandzugängen. Hundekot ist bitte einzusammeln. (Info Gemeinde Juli 2026)
Fontenay-sur-Mer: Hunde ganzjährig erlaubt, Leinenpflicht. ***
50310 Saint-Marcouf: Leinenpflicht (Info der Gemeinde Sommer 2026)
50480 Ravenoville: Plage des Dunes; Erlaubt laut Touristinfo Saint-Mère-Église (2022) Sandstrand***
50480 Foucarville: erlaubt (Info der Gemeinde Sommer 2016); Sandstrand***
50480 Saint-Martin-de-Varreville: Plage de Koufra; Erlaubt laut Touristinfo Saint-Mère-Église (2022); Sandstrand***
50480 Audouville-la-Hubert: Plage de la Brèche; Erlaubt laut Touristinfo Saint-Mère-Église (2022); Sandstrand***
50480 Sainte-Marie-du-Mont/Utah Beach: , Keine Arrêté, ganzjährig erlaubt Verkehr durch Traber. Sandstrand
Aktualisiert und überarbeitet Sommer 2026.
Alle Angaben wurden gewissenhaft recherchiert, unterliegen aber einer ständigen Änderung durch die Gemeinden.
Bitte seid so fair, und übernehmt diese Daten nicht einfach, sondern setzt einen Link auf diese Seite. Vielen Dank!
