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Corona in Frankreich – das gilt ab 11. Mai

[UPDATE, 24.05.2020]Ab dem 11. Mai soll das öffentliche Leben in Frankreich wieder schrittweise hochgefahren werden. Im Nachfolgenden erfahrt Ihr die wichtigsten Einzelheiten. Dieser Artikel wird nicht mehr aktualisiert.

Eine Frau läuft durch eine geöffnete Gefängnistür. Illustration zum Thema Corona in Frankreich
Nichts wie raus aus dem Gefängnis – aber in kleinen Schritten.

Update, 24. Mai

France Diplomatie veröffentlichte am 22. Mai eine Pressemitteilung zu den Erleichterungen an den Grenzübergängen (schnell und dreckig übersetzt, das Wichtigste ist gefettet):

Für Reisende, die von außerhalb des europäischen Raums kommen (alle Länder der Welt mit Ausnahme der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs, Andorras, Islands, Liechtensteins, Monacos, Norwegens, San Marinos, der Schweiz und des Vatikans), gilt bis auf weiteres der Grundsatz der Schließung der Grenzen und damit des Einreiseverbots.
    Französische Staatsbürger oder Personen mit ständigem Wohnsitz in Frankreich können jedoch weiterhin Zugang zu französischem Hoheitsgebiet sowie zu bestimmten, auf der Website des Innenministeriums angegebenen Kategorien haben. Im Gegenzug werden sie jedoch aufgefordert, eine freiwillige Quarantäne durchführen. [...]

    Für Reisende, die aus dem europäischen Raum (Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Vereinigtes Königreich, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikan) kommen, sind die Grenzen nicht geschlossen, sondern unterliegen noch immer Bewegungsbeschränkungen, die im Rahmen der mit unseren Partnern koordinierten Grenzkontrollen durchgeführt werden. Es wurden Erleichterungen geschaffen: Neben französischen Staatsangehörigen oder Personen mit ständigem Wohnsitz in Frankreich, Grenzgängern und internationalen Beförderungsunternehmen dürfen nun auch neue Personengruppen einreisen, insbesondere aus familiären Gründen (getrennt lebende Ehepartner, Fortsetzung der Schulausbildung, Kinderbetreuung, Besuche von abhängigen Verwandten) und aus beruflichen Gründen (Saisonarbeiter und entsandte europäische Arbeitnehmer, deren Dienstreise nicht aufgeschoben werden kann), um die Wirtschaft anzukurbeln. Alle zugelassenen Kategorien sind auf der Website des Innenministeriums aufgeführt. Um den Verkehrsfluss zu erleichtern und gleichzeitig die Umsetzung der bis zum 15. Juni geltenden Beschränkungen zu gewährleisten, werden die Grenzübergänge nach und nach wieder geöffnet, und die ständigen statischen Kontrollen werden durch dynamische Stichprobenkontrollen ersetzt.
  [...]
    Für Reisende aus europäischen Ländern, deren Behörden in unkoordinierter Weise beschlossen haben, auf Reisende, die aus europäischen Ländern in ihr Hoheitsgebiet einreisen, eine zweiwöchige Maßnahme anzuwenden, wird jedoch auf der Grundlage der Gegenseitigkeit eine freiwillige zweiwöchige Maßnahme beantragt. So werden Reisende, die ausschließlich mit dem Flugzeug aus Spanien anreisen, ab Montag, 25. Mai, aufgefordert, eine freiwillige Quarantäne durchzuführen, da Spanien am 15. Mai ein Quarantänesystem für Reisende eingeführt hat, die mit dem Flugzeug in Spanien ankommen. [...] In ähnlicher Weise werden Reisende aus dem Vereinigten Königreich, unabhängig von ihrer Nationalität, aufgefordert werden, zwei Wochen lang zu reisen, wenn die heute Abend angekündigte britische Zwei-Wochen-Maßnahme tatsächlich in Kraft tritt.
[...]

Um ihre Reise anzutreten, müssen alle Reisenden im Besitz der folgenden Dokumente sein, die auf der Website des Innenministeriums zur Verfügung stehen:

  •     eine internationale Reisebescheinigung (attestation de déplacement international dérogatoire);
  •     eine eidesstattliche Erklärung, in der bestätigt wird, dass der Reisende keine Symptome einer Covid-19-Infektion aufweist.

Anmerkung: Auf der neuen internationalen Einreiseerklärung sind jetzt neue Gründe aufgeführt, aber der Besuch des Zweitwohnsitzes ist defintiv nicht dabei! Einreisen dürft Ihr:

  • als französische Staastsbürger
  • Als EU-Bürger mit Erstwohnsitz in Frankreich
  • Bewohner von Drittstaaten mit Hauptwohnsitz in Frankreich
  • Mitarbeiter von diplomatischen und konsularischen Vertretungen sowie Mitarbeiter internationaler Organisationen, die ihren Hauptsitz oder ein Büro in Frankreich haben
  • Grenzgänger
  • Saisonarbeitnehmer in der Landwirtschaft
    Abgeordneter Arbeitnehmer, dessen Entsendung nicht aufgeschoben werden kann
  • Ausländische Fachkräfte im Gesundheitswesen, die zur Bekämpfung des Covid beitragen
  • Ausländische Besatzungen und Mitarbeiter, die Passagier- und Frachtflüge durchführen
  • Ausländische Staatsangehörige, die im internationalen Güterverkehr tätig sind
  • Ausländische Seeleute, die in der internationalen Frachtbeförderung tätig sind oder in der Fischerei arbeiten
  • Eine Person, die das Sorgerecht für ein Kind hat
  • Zum Absolvieren einer Schulausbildung
  • Zur Pflege von Angehörigen

Update, 14. Mai

Weitere Lockerungen könnte es ab 2. Juni geben, so Ministerpräsident Edouard Philippe. Restaurants könnten in den grünen Départements öffnen. Urlaubsreisen sind in Frankreich erlaubt, Auslandsreisen sind jedoch ausgeschlossen. Am 14. Mai bestätigte Premierminister Edouard Philippe, dass Ferien im Juli und August erlaubt sein werden, aber nur in Frankreich und "vorbehaltlich der Entwicklung der Epidemie und möglicherweise sehr lokaler Einschränkungen". Edouard Philippe bestätigte, dass die Auslandsreisen für die nächsten Monate jedoch gefährdet seien. Weitere Entscheidungen in dieser Hinsicht könnten am 2. Juni bekannt gegeben werden. In der Zwischenzeit bestätigte Christophe Castaner auf LCI, dass die Grenzen innerhalb des Schengen-Raums bis auf weiteres geschlossen bleiben". Es ist "zu früh", um zu wissen, ob Urlaub in Spanien, Italien oder anderswo möglich sein wird. Am 13. Mai versicherte die Regierungssprecherin Sibeth Ndiaye im Anschluss an eine Sondersitzung des Ministerrats, dass das heikle Thema Reisen, insbesondere in nahe gelegene Länder, "Gegenstand der notwendigen europäischen Koordinierung" sein sollte.

Update, 13. Mai

Gute Nachrichten aus Deutschland: Die Grenzschließungen, die Deutschland ja zum Teil sehr eigenmächtig verhängt hatte, werden schrittweise gelockert, bis zum 15. Juni soll wieder volle Reisefreiheit gelten. Vorausgesetzt natürlich, das Infektionsgeschehen lässt dies zu. In Stein gemeißelt ist das natürlich auch von deutscher Seite noch nicht, aber es gibt zumindest Hoffnung! Innenminister Castaner stellt die Lage eher umgekehrt dar: Die Grenzen bleiben bis mindestens 15. Juni dicht.

Der Präfekt der Manche will noch zum Wochenende verkünden, ob und welche Strände geöffnet werden. 36 Bürgermeister haben einen entsprechenden Antrag eingereicht.  Im Finistère sind die Strände bereits geöffnet. In Deauville bleiben der Strand und die Planches zunächst geschlossen – der Bürgermeister fürchtet einen Run von Parisern in ihre "zweite Heimat".

Update, 7. Mai, 16 Uhr: Der Plan wird detailliert vorgestellt

Ministerpräsident Eduard Phillipe und verschiedene Minister stellen heute den Plan für die Lockerungen vor. Philippe bestätigte daher die neue Phase, die bis zum 2. Juni dauert. In den grünen Bereichen wird es danach möglich sein, Restaurants und Cafés zu eröffnen, in den roten nicht. Es wird also eine Öffnung mit verschiedenen Geschwindigkeiten geben.

Der Gesundheitsminister Olivier Véran stellte die Regionen vor, die Testmöglichkeiten sind als drittes Kriterium hinzugekommen. Hier ist Frankreich mittlerweile gut aufgestellt und bereit, massiv zu testen. Vier Regionen bleiben auf rot, mit allen Départements. Folgende Départements sind betroffen:  Île-de-France, Hauts de France, Bourgogne-Franche-Comté und Grand-Est .

Innenminister Christophe Castaner führte aus, dass der Reiseradius von weniger als 100 Kilometer nur gilt, wenn man sein Département verlässt. Innerhalb des eigenen Départements herrscht Reisefreiheit. Für Reisen über 100 Kilometer gibt es ein neues Formular und auch wieder eine Bescheinigung fürs Smartphone. Das Formular habe ich Euch auf der Startseite zum Download hinterlegt. Strände können von einzelnen Bürgermeistern freigegeben werden, wenn der Präfekt das zulässt. Die Bürgermeister müssen dann einen detaillierten Plan vorlegen.

 

Vorerst bleiben die Grenzen geschlossen, aber was die "Ein- und Ausfahrt in den und aus dem europäischen Raum betrifft, wird die schrittweise und geordnete Lockerung der Reisebeschränkungen zu gegebener Zeit erfolgen. (...) Im Hinblick auf unsere nationalen Grenzen, insbesondere diejenigen, die wir mit unseren europäischen Nachbarn teilen, haben wir beschlossen, die geltenden Beschränkungen bis 15. Juni zu verlängern". Für EU Bürger soll es keine Quarantäne bei Einreise geben. Außerdem wird es weitere Ausnahmegenehmigungen für die Eineise geben, zum Beispiel für Saisonarbeiter.

Update 7. Mai, 15 Uhr: Strandpromenaden im Calvados werden geöffnet

Die Küstengemeinden der Cœur Côte Fleurie haben beschlossen, ihre Strandpromenaden für den Publikumsverkehr zu öffnen, während der Strand selbst geschlossen bleibt. Die Geschäfte an der Promenade dürfen öffnen, nur Restaurants nicht.

Sachstand bis zum 7. Mai - Wiederöffnung in kleinen Schritten

Derzeit bereitet sich das Land auf das Deconfinement, also die schrittweise Öffnung vor, die am 11. Mai wie folgt aussehen soll:

  • Es wird unterschiedliche Lockerungsmaßnahmen je nach Département geben. Es müssen genügend Testkapazitäten vorliegen, die Fallzahlen rückläufig sein, genügend Krankenhausbetten vorhanden sein. Jedes Département wird grün oder rot eingestuft. Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, findet eine schwächere Lockerung statt. Jerome Salomon erläutert jeden Abend , wie es um die einzelnen Départements steht. Final entschieden werden soll am 7. Mai.  Das gesamte Gebiet der Normandie ist derzeit grün.
  • Die Testkapazitäten sollen auf 700.000 Tests pro Woche hochgefahren werden und es soll jeder getestet werden können, der auch Symptome hat.
  • Restaurants und Bars bleiben geschlossen, über ihre Öffnung wird erst Ende Mai entschieden.Eventuell dürfen sie unter Auflagen am 2. Juni öffnen.
  • Strände bleiben bis zum 1. Juni nicht zugänglich. Allerdings gibt es überall Online-Petitionen zum sofortigen Wiedereröffnen der Strände.
  • Geschäfte dürfen öffnen, müssen aber entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Das Tragen von Masken wird empfohlen. Große Einkaufszentren mit mehr als 40.000 Quadratmetern bleiben geschlossen, wenn der jeweilige Präfekt das verfügt.
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Masken obligatorisch.
  • Kleine Museen und Mediatheken dürfen öffnen. Kinos und Konzertsäle bleiben zu.
  • Parks werden nur in solchen Départements geöffnet, in denen das Virus wenig zirkuliert, also in den grünen.
  • Über die Ferienzeit wird erst Ende Mai entschieden. Macron sagte am 5. Mai, man werde den Reiseverkehr auf die EU begrenzen müssen, unter Umständen werde man den Rahmen aber enger stecken müssen, das heißt Urlaub nur auf nationaler Ebene. 
  • Wochenmärkte dürfen wieder stattfinden. Der Präfekt oder der Bürgermeister können aber die Märkte untersagen, wenn die Hygienevorschriften nicht eingehalten werden.
  • Wir dürfen ohne Zettel das Haus verlassen und uns in einem Radius von 100 Kilometern frei bewegen. Alles andere ist auf dringende Dienstreisen und Familienangelegenheiten begrenzt.
  • Sport mit Körperkontakt und Mannschaftssport bleibt untersagt. Die Fußball-Liga nimmt ihren Betrieb nicht wieder auf. Auch Sport in der Halle ist noch nicht möglich.
  • Der Notstand soll bis zum 23. Juli verlängert werden. 
  • Veranstaltungen sind auf zehn Personen zu begrenzen.
  • Schulen und Kindergärten werden schrittweise wieder geöffnet.Hier gibt es große Meinungsverschiedenheiten, vielerorts fehlen gerade im ländlichen Raum vor allem Transportkapazitäten, um die Kinder gemäß der Hygienevorschriften an die Schulen zu bringen. Der Schulbesuch ist zunächst freiwillig.
  • Ab dem 2. Juni soll die HandyApp StoppCovid zur Verfügung stehen, die alle Kontakte eines Infizierten zu verfolgen sind, sofern sie die App nutzen.
  • Veranstaltung mit mehr als 5.000 Teilnehmern können nicht vor September stattfinden. Deswegen wurden schon viele Veranstaltungen verschoben oder abgesagt.

Diese Maßnahmen gelten für die erste Phase, die bis zum 2. Juni geht. Ende Mai wird über weitere Lockerungen entschieden.

 

Eine Karte mit den aktuellen Fallzahlen findet Ihr auf dieser Regierungsseite oder bei Esri.

 

Weitere Corona-Infos:


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Kommentare: 1
  • #1

    Heide (Mittwoch, 06 Mai 2020 06:40)

    Vielen Dank für die sachliche und klare Information!


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