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Urlaub in der Normandie trotz Corona? Aber sicher!

Omicron und Nachmeldungen der Feiertage bringen neue Rekordzahlen bei den positiven Testergebnissen in Frankreich. Erstmals gab es am 29. Dezember über 200.000 postitiv geteste Menschen innerhalb  von 24 Stunden. Der genaue Anteil der neuen Mutation ist dabei nicht genau bekannt, da das System in Frankreich seit 20. Dezember umgestellt wird. Vielerorts dürfte sie aber bereits die Vorherrschaft errungen haben.  Am 27. Dezember verkündeten Castex und Veran neue Maßnahmen. Das Wichtigste: Es wird vorerst keine Ausgangssperren geben. Allerdings wird vielerorts jetzt wieder die Maskenpflicht im Freien verordnet. Voraussichtlich ab 15. Januar gilt für Restaurants und Kultureinrichtungen 2G: Das heißt, Ihr kommt nur noch als Geimpfte oder Genesene in entsprechende Einrichtungen, der "Pass Sanitaire" wird in einen "Pass Vaccinal" umgewandelt. Dieser Artikel wird nicht mehr aktualisiert. Die neueste Version findet Ihr unter Normandie-Urlaub in Zeichen des Omicron.

Ein Hund  schwarzer Hund vor schwarzem Grund.
Was muss ich beachten, wenn ich jetzt in die Normandie reisen möchte?

Inhaltsverzeichnis

Kurz und knapp: Das Wichtigste im Überblick

  • Die Fallzahlen steigen in Frankreich, auch wegen der neuen Omicron-Mutante. Am 29. Dezember wurden 208.099 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden gemeldet. (Der Blick zurück: 16. Dezember 60.866//3. Dezember// 49.858, 25. November// 33.464 , 11. November 12.603). Der Anteil der positiven Testergebnisse lag bei  8,8 %. Die Inzidenz für ganz Frankreich wurde am 29. Dezember mit 799,7 angegeben.
  • In der Normandie lag am 29. Dezember die 7-Tages-Inzidenz bei 443,1.

Aus der Pressekonferenz von Premier Castex und Gesundheitsminister Veran am 27. Dezember:

  • Große Versammlungen/Veranstaltungen sind auf 2.000 Personen im Innenbereich und 5.000 Personen im Außenbereich beschränkt.
  • Konzerte im Stehen sind verboten
  • Der Verzehr von Lebensmitteln ist an Veranstaltungsorten (Theater, Kino) und in Transportmitteln verboten. Dieser muss in Bars und Cafés im Sitzen erfolgen, es ist kein Konsum an der Bar (stehend) mehr erlaubt.
  • Die für Januar geplanten Neujahrsfeiern werden abgesagt.
  • Telearbeit wird in allen Unternehmen und für alle Arbeitnehmer an drei Tagen pro Woche und wo möglich an vier Tagen verpflichtend. Das gilt ab Montag (3. Januar) für mindestens 3 Wochen.
  • Die Maskenpflicht wird ausgeweitet, vor allem in den Innenstädten, wo der Präfekt zusammen mit den Bürgermeistern diese Maßnahme erneut verhängen kann.
  • Der Pass Sanitaire wird voraussichtlich ab 15. Januar in einen Impfpass umgewandelt, das entspricht der deutschen "2G"-Regel für alle Orte, für die bisher der "Gesundheitspass" für den Zugang nötig war.
  • Schulbeginn ist wie geplant am 3. Januar.
  • Die Booster-Impfung ist bereits nach 3 Monaten nach der Zweitimpfung möglich.
  • Es gibt vorerst keine nächtliche Ausgangssperre.
  • Die Dauer der Quarantäne für Kontaktfälle wird sich im Laufe der Woche ändern (also verkürzt werden).
  • Der nächste Verteidigungsrat ist für den 5. Januar geplant.

 

Wichtig: Ab dem 19. Dezember gilt Frankreich in Deutschland laut RKI wieder als Hochrisikogebiet. Das bedeutet: Ihr müsst Euch wieder über die Seite Einreiseanmeldung.de bei der Einreise nach Deutschland anmelden. Ihr müsst grundsätzlich einen Test-,Impf- oder Genesenennachweis mit Euch führen. Testnachweise dürfen bei der Einreise höchstens 48 Stunden (Antigentest) bzw. 72 Stunden (PCR-Test) alt sein. Weiterführende Informationen findet Ihr auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Außerdem müsst Ihr Euch nach Einreise aus einem Hochrisikogebiet für 10 Tage in Quarantäne begeben.

Ihr könnt Euch als Ungeimpfte freitesten: Die Quarantäne kann durch einen negativen Test frühestens nach 5 Tagen beendet werden. Ausnahmen von der Quarantänepflicht bestehen zum Beispiel für genesene und geimpfte Personen. Den Test-, Impf- oder Genesenennachweis müsst Ihr an das Gesundheitsamt übermitteln. Das könnt Ihr über die Seite der Digitalen Einreiseanmeldung erledigen.
Für Geimpfte und Genesene gilt: Wenn Ihr einen Genesenen- oder Impfnachweis bereits vor Einreise übermittelt, ist keine Quarantäne erforderlich.

Am 17. Dezember tagte der Verteidigungsrat, abends gab Ministerpräsident Jean Castex folgende Maßnahmen bekannt:

  • Verbot von wilden Ansammlungen und Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen am 31. Dezember. Auch Konzerte und Feuerwerk sind am 31. Dezember verboten.
  • Erleichterter Zugang zur Auffrischung: Ab dem 3. Januar ist die Auffrischungsdosis bereits nach einer Frist von vier Monaten möglich.
  • Castex kündigte deine Umwandlung des bisherigen Gesundheitspasses in einen Impfpass an. Ein entsprechendes Gesetz soll im Januar auf den Weg gebracht werden; Einzelheiten sind noch nicht bekannt, aber sicher scheint, dass es dann zu einer flächendeckenden 2G-Regel für bestimmte Orte/Events kommt. Kontrollen und Sanktionen gegen gefälschtre Pässe werden verschärft.

Castex sprach zudem folgende Empfehlungen für die Feiertage aus:

  • Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln
  • Vermeidung großer Feste, großer Menschenansammlungen,  großer Abendessen
  • Vor den Feierlichkeiten sollen sich die Franzosen testen (PCR, Antigen, Selbsttest).
  • Am 25. November gab Gesundheitsminister Olivier Véran neue Maßnahmen bekannt. Dazu zählen:
    • Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen, auch dort, wo sie bisher mit PassSanitaire aufgehoben war (zum Beispiel Restaurants).
    • Der PassSanitaire ist für den Besuch von Weihnachtsmärkten verpflichtend.
    • Die Präfekten können darüber hinaus weitere Massnahmen verhängen.
    • Tests für das Zertifikat des PassSanitaire gelten nur noch 24 Stunden.
    • Der Status "vollständig geimpft" gilt künftig nur noch sechs Monate plus einer Karenzzeit von einem Monat. Dies tritt für über 65-Jährige am 15. Dezember, für alle anderen Erwachsenen am 15. Januar 2022 in Kraft. Verwender der App werden rechtzeitig auf das Verfallsdatum aufmerksam gemacht. 
    • Die dritte Dosis kann bereits fünf Monate nach der Zweitimpfung in Anspruch genommen werden.
  • Seit dem 30. September brauchen auch Jugendliche ab einem Alter von 12 Jahren und 2 Monaten den Nachweis über Impfung, Genesung oder Test.
  • Für die Rückreise nach Deutschland braucht Ihr entweder Impf- oder Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis. Dieses darf nicht älter als 72 Stunden (PCR) oder 48 Stunden (Antigen) alt sein.
  • Die Einreise nach Frankreich ist für geimpfte und genesene Menschen ohne Test möglich, alle anderen ab 12 Jahren benötigen für die Einreise aus einem EU-Land oder assoziierten Staat (zb. Schweiz) einen PCR- oder Antigen-Test. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden alt sein.
  • Alle Reisenden müssen eine unabhängig vom Status ehrenwörtliche Erklärung über ihre COVID-Symptomfreiheit bei der Einreise mit sich führen.
  • Impfstatus und Testnachweise können in digitaler Form (App) oder auf Papier nachgewiesen werden – zum Scannen ist ein QR-Code nötig, weswegen die Deutsche Botschaft in Paris ausdrücklich dazu rät, Impfnachweise aus dem gelben Impfbuch in ein entsprechendes Zertifikat umwandeln zu lassen.

Diese Regeln gelten wegen Corona für die Reise nach Frankreich und in die Normandie

Einreise nach Frankreich

Seit dem 11. November gilt laut französischem Innenministerium :

  • Wenn Ihr aus einem EU-Land oder einem Schengen-Staat kommt, braucht für die Einreise nach Frankreich einen PCR oder einen Antigen-Schnelltest (keinen Selbsttest), der nicht älter als 24 Stunden sein darf (es gilt das Datum der Durchführung). Den Testnachweis brauchen alle Urlauber ab 12 Jahren.
  • Wer aus Großbtritannien kommt, braucht einen trifftigen Grund für die Einreise – touristische Reisen fallen nicht darunter.
  • Vollständig Geimpfte (eine Wochen nach der zweiten Dosis Astra-Zeneca, Moderna, Biontec-Pfizer; vier Wochen nach der Impfung mit Johnson & Johnson) brauchen keinen Test  vorlegen.
  • Die Impfung kann durch das EU-Zertifikat, entweder in Eurer App oder als Ausdruck, nachgewiesen werden. 
  • Den digitalen Impfausweis bekommt Ihr in Deutschland von Impfzentren, den Arztpraxen und von Apotheken. Den QR-Code könnt Ihr in die bisherige App (die auch Kontakte nachverfolgen kann) oder in die neue CovPassApp (die keine Kontakte nachverfolgt) hochladen. Die französische App TousAntiCovid kann mittlerweile auch deutsche Zertifikate einlesen (in der neuesten Version).

  • Nach wie vor müssen alle Reisenden eine ehrenwörtliche Erklärung mit sich führen (auch als Geimpfte), in dem Ihr bescheinigt, dass Ihr frei von Covid-Symptomen seid und keinen Kontakt zu Infizierten hattet:

Eidesstattliche Erklärung zur COVID-Symptomfreiheit (französisch)

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Eidesstattliche Erklärung
In der neuesten Fassung vom 04.Dezember 2021
Eidesstattliche Erklärung Einreise Frank
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Ausfüllhilfe für das französische Formular

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Ausfüllhilfe zur eidesstattlichen Versicherung
Neue Version
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Ausreise aus Frankreich

Für Eure Rückkehr gilt:
Deutschland

Ganz Frankreich zählt ab dem 19. Dezember wieder als "Hochrisikogebiet". Auch die Normandie, obwohl hier die Inzidenz deutlich unter der in Deutschland liegt.

 

Ihr müsst Euch wieder über die Seite Einreiseanmeldung anmelden. Ihr müsst einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis mit Euch führen. Ungeimpfte müssen 10 Tage in Quarantäne, können sich nach 5 Tagen freitesten. Geimpfte und Genesene müssen keine Quarantäne einhalten, wenn sie entsprechend ihren Nachweis vor der Einreise vorlegen.

 

Tests könnt Ihr an den Teststationen in der Normandie durchführen.

 

 

Schweiz

In der Schweiz gilt ab 20. Dezember 2021 für die Einreise, dass Ihr  für die Einreiseimmer einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) braucht. Diesen Test müsst Ihr nach 4 bis 7 Tagen per PCR- oder Schnelltest validieren müsst. Neu: Für Geimpfte und Genesene entfällt die Pflicht zur zweiten Testung!  Die Ergebnisse müssen entsprechend gemeldet werden. Alle Infos zur Einreise findet Ihr auf dieser Seite der BAG Schweiz. Grundsätzlich müsst Ihr das Einreiseformular ausfüllen.

Welche Maßnahmen für Euch gelten, könnt Ihr mittels Travelcheck überprüfen. Ihr gebt Urlaubsland und das Verkehrsmittel ein und bekommt angezeigt, welche pandemiebedingten Maßnahmen für Euch gelten. (Auch hier gilt: Einschätzungen der Behörden ändern sich!)

 

Österreich

Zum 20. Dezember verschärft Österreich seine Einreisebestimmungen drastisch. Dann gilt bei der Einreise aus sämtlichen Staaten eine 2 G-Plus-Pflicht, das heißt geimpft, genesen UND PCR-getestet. Wer kein negatives Testergebnis vorweisen kann, muss zehn Tage in Quarantäne. Ausnahmen der Testpflicht gelten nur für geboosterte Menschen und solche, die sich nicht impfen lassen können. Auch für Pendler gibt es Ausnahmen. Österrreicher:innen, aber auch EU-Bprger:innen ohne 2G-Plus-Nachweis müssen sich auf entry.ptc.gv.at registrieren und sofort eine 10-tägige Quarantäne antreten. Die Quarantäne kann frühestens am 5. Tag nach der Einreise mit einem negativen PCR-Test beendet werden.

Mehr Infos zur Einreise erhaltet Ihr hier

 

Belgien

Die gesamte Normandie zählt seit dem 4. Dezember zur roten Zone. Nach wie vor müsst Ihr Euch über das  Passagier-Lokalisierungs-Formular (PLF) registrieren. Wer aus einer roten Zone (also zum Beispiel aus der Normandie) einreist, muss sich mit einem gültigen Impf- oder Genesenenzertifikat nicht testen lassen. Wer ohne Genesenen- oder Impfzertifikat einreist, braucht einen negativen PCR (72 Stunden) oder Antigen-Schnelltest (48 Stunden alt). Der Test muss nach sieben Tagen validiert werden. Wer ohne Test einreist, muss sich an Tag eins oder zwei nach der Einreise testen lassen und muss bis zum Vorliegen des negativen Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Der Test muss am siebten Tag wiederholt werden.

Wenn Ihr nur durch Belgien durchreist, oder Euch weniger als 48 Stunden im Land aufhaltet, müsst Ihr Euch derzeit registrieren, wenn Ihr aus einer ROTEN ZONE kommt. Mehr Infos.

Wichtig, für die Durchreise von Deutschland nach Frankreich: Wenn Ihr aus einer Zone mit hohem Risiko einreist, müsst Ihr Euch immer über das PLF registrieren, auch wenn Ihr Euch weniger als 48 Stunden im Land aufhaltet. Belgien hat einige Regionen in Deutschland zur "roten Zone" mit erhöhtem Ansteckungsrisiko erklärt: Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Darmstadt, Gießen, Kassel, Braunschweig, Hanover, Lüneburg, Weser-Ems, Düsseldorf, Köln, Münster, Detmold, Arnsberg, Koblenz, Trier, Rheinhessen-Pfalz, Saarland, Dresden, Chemnitz, Leipzig, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen. (Stand: 17. Dezember).

Der französische Gesundheitspass

Der französische Gesundheitspass ist das "Sesam öffne dich". Wegen der ansteigenden Infektionszahlen hat die französische Regierung die Anwendung ausgeweitet. Ihr braucht den Gesundheitspass für:

  • Die Einreise
  • Veranstaltungen mit mehr als 50 Menschen
  • Den Besuch von Kultureinrichtungen (Museen), Ausstellungen und Messen, Theater und Kinos, Zoos, Freizeitparks
  • Jahrmärkte mit mehr als 30 Ständen oder Fahrgeschäften
  • Stadien und Hallensportanlagen, Sportwettkämpfe
  • Discotheken
  • Restaurantbesuch (auch auf der Terrasse)
  • Shopping in großen Einkaufszentren (ab 20.000 Quadratmeter), sofern der Präfekt dies verfügt. Die Grundversorgung darf nicht gefährdet oder reglementiert werden.
  • In Fernzügen, Fernbussen, Flugzeugen und ähnlichen Transportmitteln. Verkehrsmittel im öffentlichen Nahverkehr sind ausgenommen.
  • In Hotels und Campingplätzen nur, wenn es Freizeiträume oder ein Restaurant gibt. Der Gesundheitspass ist einmalig beim  Einchecken vorzulegen und muss nicht in bestimmten Intervallen erneuert werden.
  • Weihnachtsmärkte

Das Gesetz gilt bis einschließlich bis zum 31. Juli 2022.

Derzeit wird in Nationalversammlung und Senat ein Gesetz beraten, dass den "Pass Sanitaire" in einen "Pass Vaccinal" umwandelt. Das heißt: Für alle oben genannten Fälle gilt dann "2G": Geimpft oder genesen, für die Geimpften ist zu beachten, dass auch die Auffrischungsimpfung nach sieben Monaten verpflichtend ist, wenn der Status aufrecht erhalten werden soll.  In Kraft treten soll das neue Gesetz am 15. Januar 2022.

Der französische Gesundheitspass – so funktioniert es

Als Nachweis im Sinne des französischen Gesundheitspasses gelten:

  • Ein Impfzertifikat mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff (AstraZeneca, Johnson&Johnson, Biontech, Moderna).
  • Der Nachweis über eine durchgemachte Infektion mit Corona/eine überstandene Covid-Erkrankung (nicht älter als sechs Monate)
  • ein negatives Testergebnis (PCR- oder Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden). Das Ergebnis von Selbsttests wird anerkannt, wenn dieser unter Kontrolle von medizinischem Personal stattgefunden hat und ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt wurde.
  • Der jeweilige Nachweis kann auf elektronischem Weg oder in Papierform vorgelegt werden. Wichtig ist ein scanbarer QR-Code, weswegen die deutsche Botschaft dringend empfiehlt, Zertifikate aus dem Impfpass in ein solches, für die französischen Behörden lesbares, Format umzuwandeln.

Allgemeine Restriktionen in Frankreich und in der Normandie

 So sehen die aktuellen Corona-Regeln aus:

  • In allen geschlossenen Räumen, im Nah- und Fernverkehr, im Freien in Gebieten mit erhöhtem Publikumsverkehr oder dort, wo der Präfekt eine entsprechende Verfügung erlassen hat, gilt Maskenpflicht.
  • Dies gilt seit 26. November auch wieder in Räumen, die mit PassSanitaire von der Maskenpflicht ausgenommen waren.
  • Es sind nur noch medizinische  Masken (chirurgische oder FFP2) Masken und Stoffmasken der Kategorie 1 zulässig – keine selbst genähten Masken oder solche der Kategorie 2.
  • Wegen erhöhtem Auftreten der britischen und indischen (Delta-)Mutante im Land sollt Ihr einen Sicherheitsabstand von zwei Metern einhalten.

 

Maskenpflicht und andere Maßnahmen in der Normandie

Die allgemeine Verpflichtung zum Tragen von Masken unter freiem Himmel wurde aufgehoben. Nur in Menschenansammlungen, zum Beispiel auf Märkten, beim Schlangestehen, in Fußgängerzonen an bestimmten Tagen gilt nach wie vor die Maskenpflicht.

Solche Verfügungen werden von den Präfekten und zum Teil auch von der Gemeinde erlassen. Grundsätzlich müsst Ihr auf Schildern darauf hingewiesen werden, dass in bestimmten Bereichen eine Maskenpflicht gilt.

Mein Tipp: Habt vorsichtshalber immer ausreichend Masken (Chirurgische/FFP2/Kategorie1-Masken) dabei.

Das gilt in den einzelnen Départements der Normandie:

Calvados

Ab dem 26. November gilt:

  • Das Tragen eines Mundschutzes ist ab sofort auf allen Märkten im Freien und anderen Räumungsverkäufen (Weihnachtsmärkte, Flohmärkte...) im Calvados Pflicht.
  • Jeder Händler muss einen Abstand von mindestens 1 m zwischen seinen Kunden in der Warteschlange einhalten.
  • Jeder Stand muss mindestens 4 m von dem ihm gegenüberliegenden Stand und 2 m von den Ständen zu seiner Linken und zu seiner Rechten entfernt sein.
  • Im Umkreis von Schulen, Kindergärten etc. gilt ebenfalls eine Maskenpflicht.
  • In der Stadt Caen herrscht bis zum 2. Januar Maskenpflicht in bestimmten Straßen, ganz oder teilweise. Das Straßenverzeichnis findeet Ihr auf der Seite der Präfektur.
  • Villers-sur-Mer (Straßen mit hohem Publikumsverkehr)
  • Honfleur, Innenstadt (bis 31. Januar 2022)
  • Authie (bis 2. Januar)
  • Deauville (bis 16. Januar)
  • Trouville (bis 15. Januar)
  • Colleville-Montgomery (bis 2. Januar)
  • Courseulles-sur-Mer (bis 2. Januar)
  • Blonville sur Mer (bis 1. Februar)
  • Argences (bis 2. Januar)

 

 

 

Eure

Das Tragen einer Maske ist im Freien in allen Ortschaften ab dem 31. Dezember vorgeschrieben. Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist ebenfalls generell verboten. Zusätzlich müssen am 31. Dezember alle Bars um 2 Uhr schließen, mehr als zehn Personen dürfen sich auf öffentlichen Plätzen nicht versammeln.

 

Manche

In der Manche gilt ab 27. November, bis voraussichtlich 26. Januar an folgenden Orten eine Maskenpflicht im Freien:

  • auf Märkten jeglicher Art, Trödelmärkten, Räumungsverkäufen im Freien oder überdacht ;
  • auf öffentlichen Versammlungen
  • in der Umgebung von Bahnhöfen, Busbahnhöfen oder Bushaltestellen in einem Umkreis von 50 Metern ;
  • in der Umgebung von Einkaufszentren in Zeiten, in denen viele Menschen unterwegs sind und sich dort viele Menschen versammeln
  • in der Umgebung von Schulen in einem Umkreis von 50 Metern ;
  • in der Umgebung von Kirchen und anderen Gotteshäusern in einem Umkreis von 50 Meternin Warteschlangen im Freien.
  • am Mont-Saint-Michel innerhalb der Stadtmauern von 10 bis 19 Uhr.

Zusätzlich gibt es in folgenden Städten eine erweiterte Maskenpflicht im Freien:

  • Cherbourg (in der Fußgängerzone, für alle ab 11 Jahren)

 

 

Orne

Bereits seit 20. November ist in der Orne das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes wieder an folgenden Orten Pflicht:

  •     Demonstrationen mit politischem oder unterhaltendem Charakter
  •     Warteschlangen
  •     Märkte, Messen, Trödelmärkte, Räumungsverkäufe und Flohmärkte
  •     Umgebung von Schulen, Freizeitzentren, Bushaltestellen, Bahnhöfen und religiösen Stätten während der Betriebszeiten.

Mit Wirkung vom 31. Dezember müsst Ihr auch wieder in geschlossenen Ortschaften eine Maske tragen.

 

Seine-Maritime

Mit Wirkung zum 31. Dezember  gibt es wieder eine generelle Maskenpflicht in allen Ortschaften in Seine-Maritime. Dies teilte der Präfekt in einer Pressemitteilung am 30. Dezember mit. Folgende Verfügung gilt:

  • In allen Gemeinden des Departements Seine-Maritime wird vom 31. Dezember um 12 Uhr bis zum 24. Januar 2022 eine Maskenpflicht eingeführt. Ausgenommen sind insbesondere Wälder, Forste, Wiesen, Strände. Diese Verpflichtung gilt "zwischen den Ortseingangs- und Ortsausgangsschildern jeder Gemeinde".
  • Für den Silvesterabend 31. Dezember sind Versammlungen mit mehr als 10 Menschen und der Konsum von alkoholischen Getränken im  öffentlichen Raum verboten.   Verbot von Rave-Partys, Free-Partys und Teknivals zwischen dem 31. Dezember 2021 um 12 Uhr und dem 3. Januar 2022 um 12 Uhr;
  • Getränkebetriebe (Bars, Restaurants, Cafés) müssen am Silvesterabend in Seine-Maritime um 2 Uhr morgens geschlossen werden. Die Maßnahme wird auch in den anderen Departements der Normandie praktiziert werden;
  • Tanzveranstaltungen (Tanztees usw.) sind in allen Einrichtungen mit Publikumsverkehr (sogenannten établissements recevant du public, ERP) zwischen dem 31. Dezember 2021 und dem 24. Januar 2022 untersagt.



Tests in der Normandie

Mobile Teststationen sind rar geworden. Ihr findet die mobilen Stationen auf dieser Seite.

Wichtig: Um den Ablauf zu beschleunigen, müsst Ihr zum Test Personalausweis, Versichertenkarte und dieses ausgefüllte Formular mitbringen.

 

  • Antigen-Schnelltests könnt Ihr auch in Apotheken oder bei den freiberuflichen Krankenschwestern durchführen lassen. Die Seite Santé.fr gibt Euch Auskunft darüber, wo Ihr Euch testen lassen könnt (Postleitzahl im Formular eingeben und Suche aktivieren): Teststationen
  • Die Kosten für den Test wurden zum 1. Juli für Euch als Urlauber vereinheitlicht: PCR-Tests kosten 49 Euro, Antigentests 29 Euro.
  • Selbsttests gibt es in Frankreich mittlerweile auch, allerdings nicht wie in Deutschland im Supermarkt oder gar beim Discounter, sondern in der Apotheke. Mittlerweile werden Autotests auch (kostenlos) auf Märkten oder in Touristeninfos ausgegeben. Wenn sie unter Aufsicht von medizinisch geschultem Personal durchgeführt und zertifiziert werden, gelten auch diese Selbsttestsals Nachweis im Gesundheitspass.
  • Bis 31. Januar 2022 dürfen Autotests auch in Supermärkten verkauft werden.
  • Auf eine praktische Möglichkeit des Selbsttests mit Zertifikat und QR-Code macht das Online-Magazin "Camperstyle" aufmerksam: Lese-Tipp!

Weitere Testmöglichkeiten

  • Wenn Ihr Euch nicht traut, einen Termin telefonisch auszumachen, hilft Euch die App doctolib, über die Ihr Termine auch online vereinbaren könnt. Das braucht allerdings ein paar Tage Vorlauf und längst nicht alle Testzentren sind an das System angeschlossen!
  • Zu größeren Festen und Events gibt es vor Ort mobile Testzentren, wo Ihr Euch ohne Termin testen lassen könnt.
  • Manche große Sehenswürdigkeiten, Freizeitparks und Discotheken haben ebenfalls Testzentren für Euch aufgebaut.

 

Und das Coronavirus? Wie ist die Lage in der Normandie und in Frankreich?

Inzidenzien & Infizierte aktuell

Die Infektionszahlen in Frankreich steigen weiter, die letzten zwei Wochen auch exponentiell.

 

Aktuelle Zahlen:

  • Die 7-Tage Inzidenz beträgt in Frankreich bis 26. Dezember 799,7/ 100.000 Einwohner.
  • in der Normandie lag die Inzidenz bis 26. Dezember bei 443,1 / 100.000 Einwohner

Die genauen Daten könnt Ihr interaktiv den untenstehenden Karten entnehmen – entweder für das Département und die Region oder auch punktgenau für Euren Wohn- oder Ferienort.

Die neue Omicron-Variante wurde auch in Kontinental-Frankreich nachgewiesen – derzeit wird das Sequenzierungs- uund Meldeverfahren umgestellt. Mit verlässlichen Daten ist ab Anfang Januar zu rechnen.

 

Karte für einzelne Wohnorte:

Karte für die Départements:

Habt Ihr ein Faible für Statistiken (so wie ich – ich bin mittlerweile ein Statistik-Nerd :-O ) – dann schaut mal auf die Seite Covidtracker. Zu fast jedem Aspekt zur Corona-Pandemie in Frankreich könnt Ihr Euch da Schaubilder und Diagramme anzeigen lassen, auch punktgenau für einzelne Départements.

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