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Corona-Frühling 2021

Seit dem 3. Mai sind die engen Reisebeschränkungen in Frankreich gefallen und es ist möglich, sich tagsüber ohne Selbstauskunft im Land zu bewegen. Wie Ihr in den kommenden Wochen nach Frankreich reisen könnt, und was Ihr dabei beachten müsst, erläutere ich Euch in diesem Artikel.

Dieser Artikel wird nicht mehr aktualisiert. Tipps für Euren Urlaub bekommt Ihr in der Zusammenstellung Corona-Sommer.

Ein Hund  schwarzer Hund vor schwarzem Grund.
Was muss ich beachten, wenn ich jetzt in die Normandie reisen möchte?

Inhaltsverzeichnis

Aktuelles

"Zurück zur Normalität" – der Zeitplan in vier Etappen

Ab dem 9. Juni brauchen Bürger der EU für die Einreise nach Frankreich keinen Test mehr, wenn sie vollständig geimpft sind. Nicht geimpfte Menschen können die Coronafreiheit ab diesem Datum auch mit einem Antigen-Schnelltest nachweisen, nicht mehr nur noch mit dem PCR. Beides bedeutet einen erheblichen Schritt Richtung Reisefreiheit in Europa.

Bis die europäische Version des Impfpasses (grüner EU-Ausweis) funktioniert (voraussichtlich am 1. Juli) gelten übergangsweise die nationalen Dokumente. Das bedeutetr für in Deutschland Geimpfte: Der gelbe Impfausweis.

 

Dies sind die wichtigsten Etappen zur Wiedereröffnung Frankreichs und einer Rückkehr zur "Normalität", wie sie Präsident Macron vorgestellt hat. Im Prinzip wird bis zu Beginn der französischen Sommerferien Anfang Juli fast alles wieder möglich sein. Wenn auch unter Auflagen / Obergrenzen beziehungsweise mit "Gesundheitspass". Nur die Diskotheken und Nachtclubs müssen auch nach dem 30. Juni ihre Pforten verschlossen halten.

Allerdings ist der Fahrplan abhängig von der weiteren Gesundheitslage im Land. Steigt die Inzidenz über 400 pro 100.000 Einwohner oder ist die Kapazität der Intensivbetten am Limit, können Erleichterungen ausgesetzt oder wieder zurück genommen werden – auch für einzelne Départements oder Regionen. Wie sieht die Infektionslage in meinem Urlaubsort aus? Dazu geben Euch die interaktiven Karten Aufschluss.

  • Aufhebung der 10-Kilometer-Reise-Begrenzung: Ihr dürft Euch tagsüber wieder frei im Land bewegen.
  • Es besteht von von 6 bis 19 Uhr keine Pflicht mehr, Zertifikate auszufüllen.
  • Nicht "notwendige" Einzelhandelsgeschäfte bleiben bis 19. Mai geschlossen.
  • Der touristische Reiseverkehr innerhalb Frankreichs ist möglich.
  • Die Einreise aus EU- und assoziierten Staaten (zB. Schweiz) ist mit negativem PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, und eidesstattlicher Erklärung ist gestattet. Alle anderslautenden Meldungen betreffen Euch als EU-Bürger nicht! (Das wurde mir auch von der deutschen Botschaft so bestätigt)
  • Hotels, Ferienhäuser und Campingplätze dürfen Gäste empfangen, Hotels allerdings müssen weiterhin Room-Service anbieten.
  • Der Couvre-feu (Ausgangssperre) beginnt um 19 Uhr und endet 6 Uhr morgens. In dieser Zeit dürft Ihr nur mit triftigem Grund und mit Selbstauskunft das Haus verlassen (Gassi gehen ist in engen Grenzen erlaubt).
  • Die Ausgangssperre beginnt erst um 21 Uhr und endet um 6 Uhr.
  • Geschäfte dürfen mit Kapazitätsgrenzen und Hygienekonzept öffnen. Es gilt im Innenbereich: Es müssen für jeden Kunden 8 m² Platz eingerechnet werden, im Außenbereich 4 m²
  • Außengastronomie von Restaurants, Bars und Cafés ist zulässig: Es dürfen nicht mehr als 6 Personen an einem Tisch sitzen, die maximale Auslastung der Sitzplatzkapazität liegt bei 50 Prozent.
  • Hotel-Restaurants dürfen Speisen in Innenräumen anbieten – allerdings nur für Hotelgäste und mit reduzierten Kapazitäten. Auf der Terrasse dürfen Hotel-Restaurants mit voller Kapazität Kunden empfangen.
  • Campingplätze dürfen ihre Restaurants für ihre Gäste öffnen. Auch nicht überdachte Schwimmbecken dürfen geöffnet werden.
  • Museen, Kinos und Theater dürfen mit Hygienekonzept und begrenzten Kapazitäten (maximal 800 Personen in Innenräumen, 1.000 unter freiem Himmel) öffnen. Zusätzlich gilt: Die Auslastung darf nur 35 Prozent der Kapazitöät betragen. Museen und ähnliche Einrichtungen müssen zudem die 8 Quadratmeter pro Kunde Regel beachten.
  • Feste dürfen nur unter freiem Himmel, mit Sitzplätzen, einer 35 prozentigen Auslastung und einer maximalen Besucherzahl von 1.000 stattfinden.
  • Fußballstadien und ähnliche Einrichtungen dürfen mit den gleichen Obergrenzen öffnen.
  • Sportliche Betätigung im Innen- und Außenbereich ohne Kontakt ist wieder erlaubt.
  • Private Versammlungen sind auf eine Obergrenze von 10 Personen beschränkt.
  • Bei religiösen Zeremonien und Hochzeiten auf dem Rathaus darf nur jeder dritte Platz besetzt werden. Beerdigungen dürfen mit maximal 50 Menschen im Freien stattfinden.
  • Menschen, die vollständig geimpft sind und aus der EU einreisen, brauchen keinen Test bei der Einreise mehr nachzuweisen.
  • Ansonsten braucht Ihr für die Einreise einen PCR-Test ODER einen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
  • Die Ausgangssperre beginnt um 23 Uhr und endet um 6 Uhr.
  • Cafés, Restaurants und Sporthallen dürfen öffnen. Es bleibt in den Restaurants bei einer Belegung von sechs Personen pro Tisch. Innenräume von Restaurants dürfen mit maximal 50 Prozent der Kapazität belegt werden, es dürfen keine Getränke an der Bar und im Stehen konsumiert werden.
  • Terrassen der Restaurants dürfen wieder vollen Betrieb aufnehmen. Es bleibt bei der Begrenzung von 6 Personen/Tisch.
  • Hotel-Restaurants dürfen Innenräume auch für externe Kunden öffnen.
  • Kleine Geschäfte müssen nur noch 4 Quadratmeter pro Kunde reservieren, gleiches gilt für Markthallen. Für Märkte im Freien wird jegliche Begrenzung aufgehoben.
  • Kontaktsportarten unter freiem Himmel sind wieder gestattet.
  • Start des Französischen Gesundheitspasses: Hier werden Impfungen, eine durchgemachte Covid-Erkrankung sowie negative Corona-Tests vermerkt. Das soll weitgehend digital via "TousAntiCovid-App" erfolgen, ansonsten wird es auch eine Papierversion geben. Der Gesundheitspass wird das Sesam-Öffne-Dich für viele Aktivitäten sein, allerdings nicht für Alltägliches, wie Restaurant- oder Theaterbesuche. Dies soll grundsätzlich allen Menschen ermöglicht werden.
  • Mit dem Gesundheitspass könnt Ihr Kultur- und Sportveranstaltungen besuchen. Diese dürfen dann mit 5.000 Menschen stattfinden.
  • Auch Messen und Jahrmärkte dürfen mit maximal 50 Prozent der Auslastung öffnen. Bei einer Besucherzahl von mehr als 1.000 ist der Gesundheitspass erforderlich.
  • Die Einreise aus Nicht-EU-Staaten nach Frankreich ist mit Gesundheitspass ebenfalls möglich.
  • Die Kapazitätsgrenze für Kinos und Theater wird auf 65 Prozent Auslastung angehoben. Ab einer Teilnehmerzahl von 1.000 Menschen ist der Gesundheitspass erforderlich.
  • Museen müssen 4 m² pro Besucher zur Verfügung stellen.
  • Bestuhlte Open-Air-Festivals dürfen mit einer Kapazitätsgrenze von 65 Prozent stattfinden. Es dürfen maximal 5.000 Besucher zugelassen werden, ab 1.000 Teilnehmern ist der Gesundheitspass erforderlich. Bei Festen ohne Bestuhlung entscheidet der Präfekt über die Teilnehmerzahlen und Bedingungen.
  • Beerdigungen dürfen mit 75 Personen stattfinden, bei religiösen Zeremonien und Hochzeiten muss jeder zweite Sitzplatz frei bleiben.
  • Freizeitparks dürfen öffnen, die Fahrgeschäfte jedoch erst am 9. Juni.
  • Ende der Ausgangssperren.
  • Geschäfte, Märkte, Kinos, Theater, Museen, Gemeindehäuser und Bibliotheken sind nicht mehr eingeschränkt.
  • Mit Gesundheitspass soll es möglich sein, an Veranstaltungen jeglicher Art mit mehr als 1.000 Personen teilzunehmen – sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Dies öffnet auch die Tür zu den großen Festivals, die traditionell zum französischen Sommer gehören. Die Präfekten können Obergrenzen und Hygienemaßnahmen erlassen. Für Open-Air-Festivals gilt generell, dass sie 4 m² Platz pro Besucher bereitsstellen müssen und der Präfekt Obergrenzen festlegen kann. 
  • Abhängig von der lokalen/regionalen Gesundheitssituation sollen Personenbeschränkungen an öffentlichen Orten angehoben oder ganz aufgehoben werden.
  • Es gibt keine Beschränkungen für Gottesdienste, Hochzeiten und Beerdigungen mehr.

Außerdem gilt bis auf weiteres:

 

  • In allen geschlossenen Räumen, im Nah- und Fernverkehr, im Freien in Gebieten mit erhöhtem Publikumsverkehr oder dort, wo der Präfekt eine entsprechende Verfügung erlassen hat, gilt eine Maskenpflicht. Es sind nur noch medizinische  Masken (chirurgische oder FFP2) Masken und Stoffmasken der Kategorie 1 zulässig – keine selbst genähten Masken oder solche der Kategorie 2.
  • Wegen erhöhtem Auftreten der britischen Mutante im Land müsst Ihr einen Sicherheitsabstand von zwei Metern einhalten.

Selbstauskunft für das Verlassen des Hauses

Ab dem 3. Mai braucht Ihr keine Selbstauskunft am Tag mehr und könnt Euch ohne Begrenzung im Land bewegen. Beachten müsst Ihr die nächtliche Sperrstunde: Sie beginnt seit dem 19. Mai  um 21 Uhr. Dafür braucht Ihr eine neue Selbstauskunft, die derzeit auf den Regierungsseiten noch nicht zur Verfügung steht. Das untenstehende ist das Formular ist für die Phase der Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr (gilt bis 9. Juni).

Download
Selbstauskunft für das nächtliche Verlassen der Wohnung, neue Fassung vom 19. Mai
Die neueste Version gilt für die nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr in der Periode vom 19. Mai bis 9. Juni
19-05-2021-attestation-de-deplacement-de
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Masken und Maßnahmen in der Normandie

Grundsätzlich ist das Tragen von Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, in allen Museen und allen öffentlich zugänglichen Innenräumen (Supermarkt, Post, Bank, Behörden) für Menschen ab 6 Jahren Pflicht. Die meisten beziehungsweise sehr viele Gemeinden schreiben mittlerweile das Maskentragen überall innerhalb der Ortschaften vor (hier gilt die Maskenpflicht dann für Kids ab 11 Jahren). Auf Feldwegen, in Parks, im Wald und am Strand müsst Ihr in der Regel keine Maske tragen!

Mein Tipp: Habt vorsichtshalber immer ausreichend Masken (Chirurgische/FFP2/Kategorie1-Masken) dabei. Das Nichteinhalten der Maskenpflicht wird mit einem Bußgeld von 135 Euro geahndet. Zweit- und Drittverstöße werden deutlich teurer!

Calvados

Grundsätzlich müsst Ihr im Calvados auf allen Märkten bis 29. Juni eine Maske tragen. Auch um viele Schulen herum gilt eine Schutzzone, in der Ihr eine Maske tragen müsst. Das gilt mindestens bis 6. Juli, also bis zum Beginn der Sommerferien. Die Missachtung kostet 135 Euro. Im öffentlichen Raum dürft Ihr bis zum 29. Juni von 11 bis 21 Uhr keinen Alkohol konsumieren. Eine Übersicht findet Ihr auf der Seite der Präfektur. 

Für die Innenstädte wurden in vielen Bereichen die Verordnungen für bestimmte Bereiche verlängert. Diese müssen mit entsprechenden Schildern bezeichnet werden. Unten seht Ihr die Liste mit Kommunen im Calvados, in denen im Juni eine Maskenpflicht gilt.  Da mir nicht alle lokale Maßnahmen bekannt sind, solltet Ihr vorsichtshalber eine Maske in der Tasche haben, auch wenn Euer Ort nicht in der Liste erscheint oder die Maskenpflicht ausgelaufen ist.

 

  • Argences
  • Bayeux
  • Bernières-sur-Mer
  • Blonville-sur-Mer
  • Cabourg
  • Caen
  • Colleville-sur-Mer (Cimetière américain)
  • Courseulles-sur-Mer
  • Creully-sur-Seulles
  • Cricqueville-en-Bessin (Pointe du Hoc)
  • Deauville
  • Douvres-la-Délivrande
  • Falaise
  • Grandcamp-Maisy
  • Hérouville-Saint-Clair (Centres commerciaux)
  • Honfleur
  • Houlgate
  • Isigny-sur-Mer
  • Langrune-sur-Mer
  • Le Molay-Littry
  • Luc-sur-Mer
  • Mondeville (ZAC de l’Étoire, d’Henri Spriet et des Carandes)
  • Ouistreham
  • Port-en-Bessin-Huppain
  • Saint-Aubin-sur-Mer
  • Trouville-sur-Mer
  • Trévières
  • Valdallières (Vassy) : Der Bürgermeister hat darum gebeten, die Maskenpflicht aufzuheben. l
  • Villers-sur-Mer

Eure

Derzeit müssen in allen Gemeinden auch unter freiem Himmel Masken getragen werden. Ausgenommen sind kleine Dörfer, Feldwege, Wiesen und Wälder. Die Anordnung gilt bis zum 8. Juni.

Manche

Das Tragen von Masken ist für alle Menschen ab 11 Jahren in allen Kommunen innerhalb des bebauten Gebietes Pflicht. Ausgenommen sind Wälder, Felder und Wiesen, Feld- und Waldwege und die Strände. Zum Sport müsst Ihr keine Maske tragen, müsst sie aber während der Pausen und nach Beendigung der körperlichen Aktivität aufsetzen.  Das wurde bis zum 9. Juni verlängert! Mehr Infos auf der Seite der Präfektur.

 

Der Verkauf und die Lieferung von Alkohol während des Couvre Feu von 21 bis 6 Uhr bleibt verboten, ebenso komplett der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum. Flohmärkte dürfen wieder stattfinden, wenn auch unter Auflagen. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen ein Sicherheitsabstand von einem Meter zwischen Käufer und Verkäufer, die Einrichtung eines Einbahnsystems und das Verbot für die Käufer, die ausgestellten Waren zu berühren.

Orne

Das Tragen von Alltagsmasken ist auf allen Wochenmärkten und anderen Märkten Pflicht. Wegen der enormen Verschlechterung der Gesundheitslage ist seit dem 16. Dezember das Tragen von Alltagsmasken innerhalb aller geschlossenen Ortschaften im Freien in der Orne Pflicht. Davon ausgenommen sind nur Personen mit Handicap und Kinder unter 11 Jahren. Die Anordnung gilt bis zum 30. Juni. Findet mehr über die  Maßnahmen der Präfektur heraus.

Seine-Maritime

In Seine-Maritime gilt für alle Menschen ab 11 Jahren  im gesamten urbanen Raum Maskenpflicht, auch im Freien. Davon ausgenommen sind Wälder, Wiesen, Feld- und Waldwege, die Strände sowie (kleine) Dörfer, die extra beschildert werden. Die Maskenpflicht entfällt beim Sport treiben, allerdings muss in Pausen und nach Beendigung der Aktivität die Maske aufgesetzt werden.  Alkohol darf in der Zeit von 19 bis 6 Uhr nicht verkauft und generell nicht im öffentlichen Raum konsumiert werden. Die Verbotsanordnung gilt bis 8. Juni.

Alles über die Maßnahmen erfahrt Ihr bei der Präfektur. Zusätzlich wird in einer FAQ erklärt, welche Auswirkungen die Maßnahmen auf das tägliche Leben haben.

Ein- und Ausreise, Risikogebiete

Was muss ich bei der Ein- und Ausreise beachten? Für wen gilt eine Quarantäne? Wo muss ich mich melden?

Die Einreise nach Frankreich ist von allen Ländern des Schengenraums möglich. Bei der Einreise müsst Ihr seit 31. Januar einen negativen PCR-Test (nicht Schnelltest!) vorlegen, der nicht älter sein darf als 72 Stunden.

Einreisen von außerhalb des Schengen-Raums sind nur aus wichtigem Grund erlaubt.

Mehr erfahrt Ihr auf der Seite von "Frankreich Diplomatie" (auf Deutsch) und auch beim Auswärtigen Amt. Infos zur Einreise findet Ihr zudem auf der Seite der Deutschen Vertretung in Frankreich.

 

Wenn Ihr in einer Fahrgemeinschaft (also mit Personen aus unterschiedlichen Haushalten!) in die Normandie reist, so gilt, wie für alle Fahrgemeinschaften: Fahrer und Mitfahrer (ab 11 Jahren) müssen während der Fahrt einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

 

Mittlerweile müsst Ihr wieder eine eidesstattliche  Erklärung mit Euch führen, in der Ihr bescheinigt:
- dass Ihr keine Symptome einer Covid-19-Infektion zeigt,

- dass Euch nicht bekannt ist, in den 14 Tagen vor der Reise mit einem bestätigten Fall von Covid-19 in Kontakt gewesen zu sein.

Reisende über 11 Jahren müssen sich zudem damit einverstanden erklären, dass bei der Ankunft in Frankreich ein Test oder einer virologische Screening-Untersuchung auf SARS-CoV-2 unterzogen werden können.

 

Weitere Infos bekommt Ihr auf der Seite des französischen Innenministeriums.

Eidesstattliche Erklärung zur COVID-Symptomfreiheit ab 11 Jahren (französisch)

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Eidesstattliche Erklärung +11 Jahre
25-01-2021-engagement-sur-l-honneur-plus
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Eidesstattliche Erklärung zur COVID-Symptomfreiheit ab 11 Jahren (englisch)

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Eidesstattliche Erklärung +11 Jahre
englische Version
04-02-2021-engagement-sur-l-honneur-plus
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Eidesstattliche Erklärung zur COVID-Symptomfreiheit bis 11 Jahren (französisch)

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Eidesstattliche Erklärung bis 11 Jahre
25-01-2021-engagement-sur-l-honneur-moin
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Eidesstattliche Erklärung zur COVID-Symptomfreiheit ab 11 Jahren (englisch)

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Eidesstattliche Erklärung bis 11 Jahre
englische Version
04-02-2021-engagement-sur-l-honneur-moin
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Gibt es Erleichterungen für Geimpfte bei der Einreise nach Frankreich?

Eine vollständige Impfung entbindet Euch derzeit noch nicht von der Testpflicht, wenn Ihr in Frankreich einreisen wollt. Frankreich setzt hier ganz auf den europäischen Impfpass und einheitliche Regelungen innerhalb der EU, die bis Ende des Monats Juni funktionieren sollen. Die französische CoronaApp soll dann komptaibel zum Eu-Ausweis sein.

Die EU-Länder haben unterschiedliche Bestimmungen für Reiserückkehrer:

Deutschland

Das Auswärtige Amt stuft mit Wirkung vom 23. Mai ganz Kontinentalfrankreich als Risikogebiet ein. Damit ist Frankreich kein "Hochinzidenzgebiet" mit verscärften Regeln mehr!

Die Bundesregierung hat am 12. Mai folgende Erleichterungen für den Reiseverkehr beschlossen:

 

  • Ihr müsst Euch auf der Seite Einreiseanmeldung.de anmelden. Dabei müsst Ihr auch angeben, ob ein Impfnachweis (vollständig geimpft), Testnachweis beziehungsweise Genesenennachweis vorliegt.
  • Nach wie vor gilt Quarantänepflicht: Sie endet jedoch in dem Moment, wo Ihr Testergebnis, Impf- oder Genesehennachweis über das Portal Einreiseanmeldung übermittelt. Wer aus normalem Risikogebiet einreist, für den entfällt mit negativem PCR-Test (72 Stunden) oder Antigen-Test (48 Stunden) die Quarantänepflicht ab dem Zeitpunkt der Übermittlung.

Schweiz

Seit dem 27. Mai  sind folgende französische Regionen Risikogebiet:

 

  • Region Centre-Val de Loire
  • Region Hauts-de-France
  • Region Île-de-France
  • Region Normandie
  • Region Occitanie
  • Region Pays de la Loire
  • Region Provence-Alpes-Côte d'Azur

Die Bretagne und Nouvelle-Aquitaine, wo die Infektionszahlen sehr niedrig sind, gelten nicht mehr als Risikogebiete.

 

 

Da sich solche Einschätzungen schnell ändern können, schaut vor der Rückreise in die Schweiz auf die Seite Bundesamtes für Gesundheit.

Bei der Einreise aus einem Risikogebiet gilt:

  • Einreiseformular ausfüllen
  • Negativen Corona-Test mitführen (Testdurchführung nicht älter als 72 Stunden).
  • 10-tägige Quarantänepflicht in Eurem Zuhause oder in einer geeigneten Unterkunft. Innerhalb von zwei Tagen müsst Ihr Euch bei der für Euch zuständigen kantonalen Behörde melden.

Ein negativer Corona-Test entbindet Euch nicht von der Quarantäne. Freitesten könnt Ihr Euch frühestens am siebten Tag. Ausnahmen gelten im Grenzgebiet, für den Güterverkehr oder für Menschen, die aus beruflichen Gründen reisen.

Falls Ihr per Flugzeug in die Schweiz einreist, sind Anmeldeformular und negativer PCR-Test obligatorisch, auch wenn Ihr nicht aus einem Risikogebiet kommt. Per Zug und Schiff müsst Ihr immer das Einreiseformular ausfüllen. Alle Infos zu der Einreise oder Rückkehr in die Schweiz findet Ihr auf dieser Seite.

 

Neu seit 31. Mai: Genesene und vollständig geimpfte Menschen sind für sechs Monate von der Quarantänepflicht ausgenommen, sofern sie nicht aus einem Virus-Variantengebiet kommen. Mehr dazu auf der Seite der BAG.

Österreich

Österreich hat eine umfassende Einreisebeschränkung ausgesprochen. Seit dem 19. Mai zählt Frankreich, wie viele andere EU-Länder auch, zu Staaten der "Anlage A" mit niedrigem Infektionsrisiko. In diesem Fall müsst Ihr:

  • ein sogenanntes Pre-Travel-Clearance-Formular ausfüllen
  • einen Nachweis gemäß der 3G-Regel vorlegen: Getestet, geimpft oder genesen. Dieser Nachweis (Testnachweis, Impfzertifikat beziehungsweise ärztliches Attest in deutscher oder englischer Sprache) ist mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. Ohne ein solches Attest müsst Ihr bei der Einreise oder innerhalb von 24 Stunden einen Test (PCR oder Antigen) durchführen lassen.

Alle  Informationen dazu findet Ihr in der FAQ des Österreichischen Sozialministeriums

Belgien

Das Reiseverbot innerhalb der europäischen Union endet am 19. April. Nach wie vor sollen aber alle unnötigen Reisen verschoben werden. Nach wie vor gilt ein strenges Einreise-, Test- und Quarantäneregime, wenn Ihr Euch länger in Belgien aufhalten wollt oder dort wohnt.

  • Die Antworten auf die Fragen bestimmen, ob Ihr in Quarantäne müsst: Das wird Euch per SMS mitgeteilt.Ihr müsst Euch am ersten und siebten Tag Eurer Quarantäne testen lassen. Quarantäne und Test sind in diesem Fal, verpflichtend!

 

Frankreich ist für Belgien "rote Zone", dh. der Urlaub zieht eine Quarantäne nach sich.

Wenn Ihr Euch weniger als 48 Stunden in Belgien aufhaltet, ist keine Registrierung über das PLF erforderlich.

 

Tests in der Normandie

Überall werden zur Zeit umfassende Screening-Operationen durchgeführt. Die Teststationen findet Ihr auf der Seite  ARS Normandie.

Wichtig: Um den Ablauf zu beschleunigen, müsst Ihr zum Test Personalausweis, Versichertenkarte und dieses ausgefüllte Formular mitbringen.

 

Antigen-Schnelltests, zum Beispiel für die Rückreise, könnt Ihr auch in Apotheken oder bei den freiberuflichen Krankenschwestern durchführen lassen. Die Seite Santé.fr gibt Euch Auskunft darüber, wo Ihr Euch testen lassen könnt (Postleitzahl im Formular eingeben und Suche aktivieren): Teststationen

Die Kosten für den Test sind sehr unterschiedlich, so wurde uns von Preisen um die 25 Euro berichtet; andere Urlauber bekamen aber in der Apotheke kostenfrei. Laut französischer Regierung sollen demnächst PCR-Tests für Reisende komplett kostenfrei sein!

 

Selbsttests gibt es in Frankreich mittlerweile auch, allerdings nicht wie in Deutschland im Supermarkt oder gar beim Discounter, sondern ausschließlich in der Apotheke.

Was bedeutet das für meinen Urlaub?

Seit dem 3. Mai ist touristisches Reisen aus EU-Ländern und der Schweiz in die Normandie grundsätzlich wieder möglich – und wird mit Einführung des französischen Gesundheitspasses im Juni weiter erleichtert. Allerdings muss Euch bewusst sein: Die Krise ist noch nicht vorbei – die Infektionszahlen sind nach wie vor hoch, die Inzidenz ist (zum Teil viel) höher als in Deutschland und die Intensivstationen sind in allen Landesteilen imm er noch gut belegt – auch wenn sich die Zahl der Patient:innen auf den Intensivstationen seit Anfang April mehr als halbiert hat. Zwar bessert sich die Situation gerade, jedoch langsamer als erhofft. Vor allem in der Normandie hält sich das Virus hartnäckig! Die Manche gehörte lange zu den 20 am meisten betroffenen Départements mit einer Inzidenz deutlich über dem Landesdurchschnitt, erst am 1. Juni sind die Infektionszahlen auf nationalem Niveau angekommen.

Dennoch habt Ihr in der Normandie gute Chancen, Hygieneregeln einzuhalten, Menschenansammlungen aus dem Weg zu gehen – und mal wieder richtig durchzuatmen.

Meine Empfehlungen für Euch

Das gilt für Euren Aufenthalt in Frankreich:

  • Abstand halten (in Frankreich gelten mittlerweile 2 Meter als Sicherheitsabstand), Masken tragen (chirurgische Masken, FFP2 oder zertifizierte Stoffmasken der Kategorie1, selbstgenähte Masken sind nicht zulässig!) , Hände waschen – Grundvoraussetzungen und immer noch probates Mittel, um sich und andere zu schützen.
  • Regelmäßig lüften, auch das Ferienhaus/die Ferienwohnung.
  • Menschenansammlungen und Feiern grundsätzlich meiden.
  • Für größere Intervalle (mehrere Tage) einkaufen, möglichst nicht am Wochenende oder unmittelbar vor Feiertagen.
  • Ladet Euch die französischen TousAntiCovid-App im App-Store runter. Sie ist nicht mit der deutschen App kompatibel!
  • Zusätzlich ist es sinnvoll, ein Kontakttagebuch zu führen, da immer noch zu wenig Franzosen (zur Zeit circa 15 Millionen) die App auch wirklich nutzen.
  • Kauft bei kleinen lokalen Händlern ein, bei Landwirten auf dem Hof oder auf dem Wochenmarkt. Sie haben unter der Wirtschaftskrise mehr zu leiden, als die Supermarktketten.
  • Restaurants dürfen ihre Terrassen öffnen. Außerdem bieten viele Betriebe Speisen zum Mitnehmen an. Für ganz viele Gastronomen ist das die einzige Möglichkeit, die Krise zu überleben, aber immer mehr geben bereits auf. Meist könnt Ihr anrufen oder eine Mail schicken und Euer komplettes Menü zu einem vereinbarten Termin abholen. Bitte unterstützt unsere lokale Gastronomie und macht von den Angeboten Gebrauch!
  • Wenn  Ihr Campen wollt: Die nächtliche Ausgangssperre gilt für den öffentlichen Raum, Campingplätze und eingezäunte Stellplätze gelten in der Regel als "Privatgrundstück", auf dem Ihr Euch frei bewegen dürft. Der Platzinhaber hat das Hausrecht und kann Euch verwehren, nachts auf dem Campingplatz zu flanieren, allerdings nicht, vor dem Wohnmobil auf der Parzelle zu sitzen. Anders sieht es aus, wenn Ihr irgendwo auf einem Parkplatz steht: Da ist alles außerhalb des Wohnmobils öffentlicher Raum.  (Quelle: Le Monde du Camping Car).
  • Es sind seit Februar  vermehrt Pinien-Prozessionsspinner (gefährlich) gesichtet worden und auch die ersten Ringelnattern (ungefährlich, lasst sie in Ruhe!) wurden gesichtet.
  • Extrem früh und extrem häufig wurden dieses Jahr Kreuzottern und Vipern gesehen – und auch schon mehrere Hunde gebissen. Mehr dazu in meinem Artikel: Gesundheitsgefahren.
  • Am Strand sind – wie letztes Jahr! – sehr viele Seeregenpfeifer unterwegs. Die brüten zum Teil am Rand der Gezeitenzone in den angespülten Steinen, weder Vögel noch Eier könnt Ihr zwischen den Steinchen gut erkennen. Daher leint bitte die Hunde erst ab, wenn Ihr in der Gezeitenzone seid.
  • Wenn Ihr Robben am Strand seht, bitte lasst sie in Ruhe. Robben sind Raubtiere – und freuen sich nicht über tobende Hunde.
  • Auch in Frankreich gilt im Frühling eine Brut- und Setzzeit. Mehr dazu in diesem Artikel.

Ausblick auf die kommenden Wochen

Was Ihr bei Eurem Aufenthalt in der Normandie sonst noch beachten solltet:

  • Fast alle Veranstaltungen, Konzerte, Jahrmärkte ... die bis zum 30. Juni auf der Agenda standen, wurden bereits abgesagt oder verschoben!
  • Das D-Day-Festival und die Gedenkveranstaltungen zum D-Day finden dieses Jahr statt – wenn auch in abgespeckter Form.
  • Für später anberaumte Veranstaltungen werden derzeit zum Teil Sicherheitskonzepte erarbeitet, um sie unter veränderten Bedingungen und in kleinerem Rahmen stattfinden zu lassen.
  • Da Spazierengehen an der frischen Luft die (fast) einzige legale Freizeitbeschäftigung ist, werdet Ihr überall, vor allem auf beliebten Wanderwegen (Küstenwanderwegen) viel mehr Menschen als gewohnt antreffen. Auch Radfahrer sind vermehrt unterwegs! Das hat aber auch den Vorteil, dass neu ausgezeichnet und mehr gepflegt wird. Bei uns in der Zentralmanche werden sogar neue Wanderwege angelegt – Merci!
  • Ähnliches gilt für "frei zugängliche" Sehenswürdigkeiten, wie kleine Häfen, spektakuläre Aussichtspunkte und ähnliches: Hier steppt, im Vergleich zu früheren Jahren, der Bär. Verhaltet Euch entsprechend umsichtig und meidet zu große Menschenansammlungen.
  • Die Franzosen selbst reisten letzten Sommer verstärkt im eigenen Land und in der Normandie war es zumindest an der Küste im Juli und August noch nie so voll wie 2020. Dieser Trend wird sich auch 2021 fortsetzen: LIDL Voyage meldet eine verstärkte Nachfrage vor allem für die Normandie und Bretagne, dafür weniger Interesse an den Mittelmeerregionen. Mobilhomes auf Campingplätzen sind für die Monate Juli und August bereits seit Mitte April mancherorts nur noch schwer zu bekommen. Und auch die Feriendörfer in der Normandie melden eine sprunghaft gestiegene Nachfrage, zum Teil eine bessere Auslastung um 30 Prozent im Vergleich zu den Vorjahren.
  • Das gilt auch für alle verlängerten Wochenenden, wie zum Beispiel Pfingsten. Stellt Euch auf Staus auf den Straßen und unerwartete Menschenmassen ein – der lange Winter mit vielen Einschränkungen führt dazu, dass viele Menschen den Drang "nach draußen" und vor allem "ans Meer" haben (Euch gehts ja sicherlich genauso).

So entwickelt sich das Infektionsgeschehen in Frankreich

Die aktuelle Inzidenz für Frankreich liegt bei 91,4 pro 100.000 Einwohner am 1. Juni 2021 (zum Vergleich: 123,2 am 21. Mai).

Inzidenz nach einzelnen Städten:

Übersichtlicher ist die Darstellung der Inzidenz pro Département:

Die aktuellen Zahlen:

Die nationale Inzidenz liegt derzeit (1.06.)bei 91,4 (Tendenz: fallend).

Und wie viele Corona-Fälle gibt es aktuell in der Normandie?

Die regionale Inzidenz liegt am 1. Juni bei 102,4 (Tendenz: fallend). Die Inzidenz wird immer für 7 Tage, rückwirkend ab dem dritten Tag angegeben (also am 1. Juni für die Woche: 23.  bis  29. Mai). Wegen Pfingsten schwanken Anzahl der Testungen und der positiven Tests stark – daher ist auch ein "Schwanken" der Inzidenz "normal". Dennoch: Ausgerechnet in der Normandie sinken die Zahlen nicht so schnell wie in anderen Landesteilen, sind die Inzidenzien höher als in Restfrankreich.

 

Überblick aus der Pressemeldung von ARS Normandie vom 1. Juni:

In der Normandie nähert sich die Inzidenzrate der Schwelle von 100 Fällen pro 100 000 Einwohner und erreicht 102,4, das entspricht einem  Rückgang von -33,6 % gegenüber der Vorwoche. Bei der Interpretation der Indikatoren ist Vorsicht geboten: In den analysierten Zeiträumen sind mehrere Feiertage vorhanden. Die Inzidenzrate ist zudem immer noch höher als die auf nationaler Ebene (91,4 Fälle pro 100 000).

Obwohl die Inzidenz in allen Abteilungen rückläufig ist, bestehen weiterhin Ungleichheiten.  Während Calvados und Manche eine Rate von weniger als 100 neuen Fällen pro 100.000 Einwohner aufweisen, hat Orne eine Rate von über 130, die höchste in der Region.

    Normandie: -33,6% (SPF-Inzidenzrate von 23 bis 29/05: 102,4)
    Calvados: -33,9 % (SPF-Inzidenzrate vom 23. bis 29. Mai: 85,9)
    Eure: -38,7% (SPF-Inzidenzrate vom 23. bis 29. Mai: 103,7)
    Manche: -33 % (Inzidenzrate SpF vom 23. bis 29. Mai: 90,1)
    Orne : - 23,5 % (SpF-Inzidenzrate vom 23. bis 29. Mai: 132,5)
    Seine-Maritime: - 33,6 % (SpF-Inzidenzrate vom 23. bis 29. Mai: 109)

 

(Anmerkung: SpF = Die auf Sante Publique France ermittelte Inzidenz)

Außerdem steigt die effektive Reproduktionszahl (R0), die der durchschnittlichen Anzahl der Personen entspricht, die ein Erkrankter ansteckt, wieder an. Er liegt jetzt bei 0,95 - ebenfalls über dem nationalen R0 (0,88).

Am 1. Juni befanden sich 1.037 Personen in der Normandie in stationärer Behandlung (im Vergleich zu 1.116 beim letzten Update: -79), darunter 140 auf der Intensivstation (im Vergleich zu 158 am 24. Mai: -18). Die Auslastung der Intensivbetten durch COVID-Patienten liegt jetzt bei 58,3 % (der ursprünglichen Kapazität).

In allen Départements werden die Screening-Operationen zusätzlich zum permanenten Angebot fortgesetzt. Teststationen findet Ihr auf der Seitre der ARS Normandie.

Die Grafiken veranschaulichen die Situation (Quelle: ARS Normandie, PM vom 1. Juni)

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